Hamm. Rücksichtloses Fahren auf Skipisten kann teuer werden. Wer sich nicht an die gültigen Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) hält, ist im Falle eines Skiunfalls haftbar. So entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Es ist Winter und die Skigebiete erwarten einen weiteren großen Ansturm in dieser Nachweihnachtszeit oder spätestens noch einmal in den Osterferien. Da wird es auf den Pisten nochmals richtig eng. Wer sich dann auf Skipisten rüpelhaft verhält, muss für die Folgen geradestehen. Das hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden nachdem eine Frau sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie verletzt hatte. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Freizeitsportlerin bekam Recht, weil der Beklagte die FIS-Regeln zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet hatte und es so zu dem Zusammenstoß kam (OLG Hamm, Az.: I-13 U 81/08).
Die FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder. Sie gelten auf allen Skipisten weltweit und sind mit einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar. Der oberste Grundsatz dieser Regeln lautet 'Rücksicht'. Auch bei allen anderen Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Laut ARAG Experten stellen die Regeln 'maßgebliches Verkehrsrecht' auf Skipisten dar.
Geschwindigkeit anpassen
David Schulz, der Leiter der ARAG Auswertungsstelle für Sportunfälle nennt aus diesem Grund noch einmal die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Er muss auf Sicht fahren und seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Markierung und Signalisation sind unbedingt zu beachten.
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Bei Unfällen zur Hilfestellung verpflichtet
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder Hang aufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Des weiteren ist es zu vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Ein aufsteigender oder zu Fuß absteigender Fahrer muss den Rand der Abfahrt benutzen. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet und muss - ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht - im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. (SID)