Grosseto. . In der toskanischen Stadt Grosseto hat das Verfahren um das havarierte Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ mit der Beweisaufnahme begonnen. Der nicht-öffentliche Termin wurde ins Stadttheater verlegt. Journalisten mussten draußen bleiben. Von den rund 560 deutschen Überlebenden des Unglücks war niemand gekommen.

Es sind weniger gekommen als erwartet. Von den rund 4200 Passagieren und Besatzungsmitgliedern, die am 13. Januar die Havarie der „Costa Concordia“ überlebt haben, ließen sich beim ersten nicht-öffentlichen Gerichtstermin am Samstag nicht einmal 50 sehen. Das Gericht in Grosseto (Toskana) hatte eigens das Stadttheater gemietet – 1000 Plätze gab es.

Die Zahl der Anwälte vor Ort beschränkte sich auf etwa 150. Dazu waren mindestens doppelt so viele Journalisten gekommen, die aber draußen bleiben mussten.

Den Verhandlungstermin hatten italienische Zeitungen genutzt. Sie berichteten, Concordia-Kapitän Francesco Schettino habe während der Havarie allen Offizieren das Lügen befohlen – so soll es in den Verhörprotokollen der Staatsanwaltschaft stehen. Der Küstenwache sollten die Offiziere versichern, dass die Situation unter Kontrolle sei.

Der Staatsanwalt hat die Anklage gegen den 52-jährigen Kapitän erweitert, der trotz des Verdachts vielfacher Tötung und des Verlassens von Schutzbefohlenen seine U-Haft im Hausarrest verbringen darf. Schettino muss sich jetzt auch für „Umweltzerstörung in einer geschützten Meereszone“ verantworten.

14 000 Euro für jeden Geschädigten

Die Verfahrensfragen, über welche die Parteien in Grosseto diskutierten, bestimmten schon die Richtung, die der Strafprozess nehmen wird, wenn er – allerfrühestens in einem halben Jahr – beginnt.

Von den rund 560 deutschen Überlebenden der Havarie war in Grosseto niemand zu sehen. Erklärt wurde das damit, dass es am Samstag um verfahrenstechnische Fragen ging und sich viele deutsche Passagiere mit dem außergerichtlichen Entschädigungsangebot der Reederei begnügt hätten. Es beläuft sich auf etwa 14 000 Euro pro Geschädigten.