Brüssel. . Wer im Ausland beim Rasen oder mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss künftig mit hohen Strafen rechnen. EU-Staaten sollen leichter auf die Daten von Fahrzeughaltern zugreifen können. Dafür sorgt ein neues Gesetz.

Verkehrsrowdytum jenseits der Landesgrenzen wird riskanter. Dafür sorgt ein neues EU-Gesetz zur Verfolgung schwerer Verkehrssünden im Ausland. Hier sollen die nationalen Behörden künftig leichter auf Halterdaten auch von Bürgern anderer EU-Staaten zugreifen können. Am Mittwoch wird das Europa-Parlament der Neuregelung wahrscheinlich zustimmen.

Für acht Vergehen soll Verkehrssündern auch nach der Rückkehr ins Heimatland Ungemach drohen. Darunter sind die vier Delikte, die laut EU-Kommission drei Viertel aller Verkehrstoten verursachen: Raserei, Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Gurt und Trunkenheit am Steuer. Hinzu kommen Fahren unter Drogeneinfluss, ohne Sicherheitshelm, wo er erforderlich ist, Fahren auf dem Randstreifen und unerlaubtes Benutzen eines Mobiltelefons.

Wird ein Fahrer im EU-Ausland auffällig, können die dortigen Behörden künftig ohne größere Umstände den Halter ausfindig machen. Er erhält dann von ihnen ein Anschreiben in seiner eigenen Sprache. Der Adressat kann über ein Antwortformular Stellung beµziehen und auf den Fahrer verweisen, sollte er nicht selbst am Steuer gesessen haben.

Deutschland profitiert vom neuen Gesetz

Von der Neuregelung profitieren werden laut EU-Kommission vor allem Transitländer wie Deutschland, Österreich, Luxemburg oder Belgien, in denen besonders viele ausländische Fahrer unterwegs sind. Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrer im Ausland gegen die Regeln verstößt, laut Kommission dreimal so hoch wie im Inland.

Ob alle verhängten Strafen wirklich eingetrieben werden, steht auf einem anderen Blatt. Das ist in der EU zwar vorgesehen, wurde aber bislang kaum durchgesetzt - auch weil die Polizei die Beschaffung der Daten oft zu mühsam fand.