Berlin. .

Wer fliegen will, muss ab sofort mit höheren Preisen rechnen. Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die neue Flugticketsteuer ab 1. September gelten soll. Noch fehlt aber die Zustimmung des Bundestags.

Flugreisende müssen sich wegen der neuen Flugticketsteuer für Flüge ab 1. Januar 2011 mit Mehrkosten rechnen. Geplant ist eine Staffelung von acht Euro für Kurzstrecken, 25 Euro für Mittel- und 45 Euro für Langstreckenflüge. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, dass die Steuer rückwirkend zum 1. September eingeführt werden soll.

Stimmt der Bundestag zu, werden alle noch 2010 gebuchten Flüge belastet, die ab dem 1. Januar 2011 von deutschen Flughäfen abgehen. Damit verhindert die Regierung, dass sich Reisende bis zum endgültigen Beschluss der Steuer noch schnell mit Flügen eindecken.

Eine Millarde Euro für den Bundeshaushalt

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, wie die Fluggesellschaften ihre Kunden mit der Steuer belasteten, sei deren Entscheidung. Sie könnten sie zum Beispiel bereits jetzt vorsorglich in ihrer Preisgestaltung berücksichtigen oder nachträglich von den Kunden einfordern, wenn die Steuer im Gesetzblatt steht. Das wird voraussichtlich Ende November sein.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigte die neue Belastung. „Das wird die Luftverkehrsgesellschaften nicht in einer nicht zumutbaren Weise belasten“, sagte der CDU-Politiker. Fracht- und Transitflüge seien ohnehin davon ausgenommen. Die Regierung gehe davon aus, dass die Kosten auf die Fluggäste abgewälzt würden, erklärte er. Die Steuer soll jährlich eine Milliarde Euro einspielen, die zur Sanierung des Bundeshaushalts verwendet werden soll.

Airlines nennen Steuer unsozial

Die Fluggesellschaften kritisieren die Maßnahme als unsozial. „Wenn man sieht, dass eine vierköpfige Familie für den Ägyptenurlaub 120 Euro mehr bezahlen muss, dann trifft es wieder den kleinen Mann“, sagte Joachim Hunold, Chef von Air Berlin, in einem Interview mit ReutersTV. Auch das ökologische Argument der Regierung stimme nicht, da Frachtmaschinen ausgenommen seien. „Und das sind nun mal nachweislich die ältesten und lautesten Flugzeuge, vor allem in der Nacht“, sagte Hunold.

Auch die Lufthansa lehnt die Steuer strikt ab und befürchtet, dass Flugpassagiere künftig um deutsche Airports ein Bogen machen und ihre Reise lieber von grenznahen Flughäfen im benachbarten Ausland antreten werden. Das habe sich in den Niederlanden nach Einführung einer ähnlichen Vorgabe gezeigt. „Die Luftverkehrsabgabe wird zu einem Konjunkturmotor für ausländische Airlines und Flughäfen“, sagte ein Sprecher der Airline.

Die Kosten im EinzelnenWEWEDIE GEBÜHREN IM DETAIL

Inlandsflüge: Flüge innerhalb von Deutschland werden künftig mit acht Euro pro Ticket besteuert. Wer einen Hin- und Rückflug innerhalb des Landes bucht, wird doppelt belastet, weil er zwei Mal von einem deutschen Flughafen startet. Wer dagegen ins nahe Ausland fliegt, muss nur einmal acht Euro zahlen.

Kurzstrecke: Ebenfalls acht Euro werden fällig für Flüge innerhalb von Europa und nach Nordafrika. Die Grenze liegt bei 2500 Kilometern Entfernung. Marokko und Tunesien fallen in die Kategorie, nicht aber Ägypten. Auch die Kanaren, die zu Spanien gehören, oder Madeira, das zu Portugal gehört, kosten - obwohl weiter entfernt - nur acht Euro. Flüge nach Russland kosten ebenfalls acht Euro mehr, egal ob nach Moskau oder in den fernen Osten des Landes.

Mittelstrecke: Bei einer Entfernung zwischen 2500 Kilometern und 6000 Kilometern werden 25 Euro pro Ticket fällig. In diese Kategorie fallen alle afrikanischen Länder bis knapp nördlich des Äquators. Das beliebte Urlaubsziel Kenia ist nicht mehr dabei. Nach Osten umfasst die Kategorie die Golfstaaten und den Nahen Osten, die äußerste Grenze bilden Pakistan und Kasachstan.

Langstrecke: Ab 6000 Kilometern Entfernung sind 45 Euro pro Ticket zu zahlen. In diese Kategorie fallen die USA sowie alle anderen Länder in Nord- und Südamerika. Daneben gehören der Ferne Osten, also etwa China und Japan, sowie Australien und Neuseeland in diese Kategorie.

Kinder: Auch auf die Tickets von Kindern wird die Steuer fällig. Nur Kinder bis zu zwei Jahren sind davon ausgenommen. Sie haben aber ohnehin kein reguläres Ticket und keinen eigenen Sitzplatz.

Umsteigen: Wer in Deutschland nur umsteigt, muss in der Regel nicht zahlen. Anders ist das bei Umsteigezeiten oder Unterbrechungen von mehr als zwölf Stunden: Dann wird die Ticketabgabe doch fällig. Bei Mittel- und Langstreckenflügen ist die Steuer erst nach 24 Stunden Aufenthalt zu zahlen. Derart lange Umsteigezeiten werden allerdings in der Regel nicht erreicht. Bei einem längeren Aufenthalt wegen Streiks oder Flugzeugdefekts ist die Steuer nicht fällig. (rtr, ddp)