Kuriose Urlaubsbeschwerden: Manche Reisereklamationen regen vor allem zum Schmunzeln an

Da musste einer Kurtaxe bezahlen, obwohl er nicht einmal in ein Taxi gestiegen war. Eine Familie war geschockt beim Anblick von Meeresbewohnern, und zwei Herren überschätzten eindeutig die Leistungen eines All-inclusive-Urlaubs – mit so mancher Reklamation dürften Urlauber wenig Aussicht auf Minderung oder gar Erstattung des Reisepreises haben.

So erreichte einen großen Veranstalter folgende Beschwerde eines entrüsteten Kunden, der nach einer Rundreise durch die USA zurückkehrte: „Während ich fotografierte wurde mir vom Reiseleiter mit voller Absicht ins Ohr gepupst. Meine Mitreisenden haben dies noch aus einiger Entfernung gehört.”

Mit anderen Urlaubern, diesmal an der spanischen Küste, hatte folgender Beschwerdeschreiber seine Probleme: „Ein Großteil der Häuser waren an einen Guru vermietet, der einen Workshop zum Thema „Wie finde ich mein persönliches Glück!” durchführte. Die Leute waren teilweise nackt und irrten geistesabwesend herum.”

Dass ein Hotelaufenthalt nicht ohne Tücken sein kann, beweist die Beschwerde, „dass sich die Doppelbetten zu leicht verschieben ließen, dass dies wiederum sehr unangenehm beim Sex war und man ständig in die Besucherritze rutschte.”

Über ein duftes Erlebnis beklagte sich ein Venedigbesucher: „Leider konnten wir in unserem Hotel das Zimmer zum Lüften nicht öffnen, da es sonst nach Kanal roch.”

Ein zweifelhaftes Problem mit einem „misslungenen Urlaub” hatte ein Paar in einem Hotel in Miami: „Das Zimmer war schlecht. Wir hatten keinen Balkon, sodass unser Kind bei uns im Bett schlafen musste.”

Auslegungssache scheint für diesen Kunden der Begriff Doppelzimmer zu sein: „... habe ich ein Doppelzimmer gebucht, aber nur ein Zimmer bekommen ...”

Das Kleingedruckte in Sachen All-inclusive hätten diese beiden Herren besser gelesen: „Leider mussten wir im Hotel feststellen, dass längst nicht alle gewünschten Leistungen inklusive waren! Für uns zwei ledige, junge Herren in den besten Jahren gab es in der gesamten Hotelanlage leider keine attraktiven Solo-Girls, die wir kennen lernen konnten, damit sie uns für einen perfekten Urlaub All-inclusive zur Verfügung stehen. Insofern waren wir gezwungen, auf junge Damen außerhalb der Hotelanlage auszuweichen. Deren Leistungen waren logischerweise nicht All-inclusive und wir waren deshalb trotz großem Verhandlungsgeschick gezwungen, jeweils 70 US-Dollar pro Mann und Nacht zu zahlen. Wir bitten Sie daher, uns den Betrag von 140 US-Dollar per Verrechnungsscheck zu erstatten.”

Auch nicht ganz gefüllte Gläser können zu einer Beschwerde beim Veranstalter führen.
Auch nicht ganz gefüllte Gläser können zu einer Beschwerde beim Veranstalter führen. © imago

Und welcher Gastwirt hätte mit der Pingeligkeit dieses Urlaubers gerechnet, der beim Abendessen täglich drei Bier bestellte? Bedauerlicherweise war das Glas immer nur bis einen Zentimeter unter dem Einstrich gefüllt. Nach der Reise wurde der Reiseveranstalter mit einem Erstattungsanspruch konfrontiert – der Gast hatte die entgangene Biermenge haargenau ausgerechnet.

Einem Missverständnis war dieser Urlauber erlegen, der einen Brief bezüglich seines Österreichurlaubs und der vor Ort zu zahlenden Kurtaxen schrieb: „Als erstes möchte ich mich bei Ihnen bedanken für den wunderschönen Urlaub ... Wieso musste ich vor Ort Kurtaxe zahlen, obwohl ich gar keine Taxe in Anspruch genommen habe?”

Aber nicht nur im Hotel, auch während der Reise lauern allerhand Fallstricke. So etwa bei diesen Kunden: „Diesmal hatten wir viel Pech mit dem Leihwagen ... er war nicht gereinigt, nicht getankt und nicht verfügbar.”

Deutlich benachteiligt fühlte sich dieser Reisegast: „Wir haben neun Stunden gebraucht, um von Jamaika wieder zurück nach England zu kommen. Bei den Amerikanern hat es nur drei Stunden gedauert.”

Eine tierische Überraschung erlebte eine britische Familie: „Niemand hatte uns gesagt, dass im Meer Fische sein würden. Die Kinder waren geschockt.” Andere Urlauber hatten Probleme mit dem Strand: „Der Sand sah ganz anders aus als im Prospekt. Ihr Bild zeigt gelben Sand, tatsächlich aber war er weiß.”

Auch Hitze kann ein Beschwerdegrund sein: „Wir mussten draußen Schlange stehen – ohne Klimaanlage!” Freizügigkeit sorgt ebenfalls gelegentlich für Probleme: „Oben-ohne-Baden sollte verboten werden”, schimpfte eine erboste Ehefrau über ihren Urlaub. „Mein Mann hat den ganzen Tag damit verbracht, anderen Frauen hinterher zu gucken.”

Auf eine milde Gabe hoffte dieser Urlauber in spe: „Ich bin Frührentner und bekomme Rente für einen x-Personenhaushalt (Kinder, Enkelkinder). Meine Bitte an Sie: vielleicht können Sie mir in meiner Notlage helfen und uns einen Urlaub besorgen? Türkei, aber auch gerne woanders, eventuell auch nur die Kinder? Bin gerne bereit, dafür eine Leistung zu erbringen ... Zum Wohl meiner Familie.”

Und dann gab es da noch die Dame, die sich in einen Animateur verliebte. Der traf sie daraufhin zu Hause in Deutschland und lud sie umgekehrt wieder ein, ihn doch im Hotel noch einmal zu besuchen.

Als sie dort einige Wochen später eintraf, sah sie den Animateur in anderer weiblicher Begleitung – und forderte die Erstattung der gesamten Kosten für ihren zweiten Aufenthalt vor Ort.