München. Der auf Griechenland spezialisierte Veranstalter ist insolvent. In diesem Fall greift der Reisesicherungsfonds - was heißt das?
Der auf Griechenland und Zypern spezialisierte Reiseveranstalter Attika Reisen ist insolvent. Beim Amtsgericht München ist am Montag (27.11.) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingegangen, wie das Gericht bestätigt. Der Veranstalter selbst äußerte sich zunächst nicht. Zuerst hatten „fvw.de“ und andere Fachmedien berichtet.
Was bedeutet das für Urlauber? Attika Reisen ist beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert - das ist für größere Reiseanbieter mit mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz Pflicht. Doch auch kleinere Veranstalter können sich darüber absichern, oder aber eine individuelle Versicherungslösung finden.
Der Sicherungsfonds springt im Ernstfall ein
Der DRSF, in dem die Veranstalter selbst einzahlen, hat den Insolvenzantrag von Attika Reisen auf seiner Website gelistet und schreibt, man sei in Kontakt mit dem Unternehmen, um die Folgen für gebuchte Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen zu prüfen. Im Falle einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit sorge man dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmere sich gegebenenfalls auch um die Rückreise aus dem Urlaubsort.
Wenn eine Pauschalreise durch den Reisesicherungsfonds abgesichert ist, bekommt man mit seinen Buchungsunterlagen einen entsprechenden Sicherungsschein - diesen sollte man gut aufbewahren, für solche Fälle wie die Insolvenz von Attika Reisen.
Fast ein halbes Jahrhundert am Markt
Den Münchner Veranstalter Attika Reisen gibt es laut Unternehmenswebsite seit mehr als 45 Jahren. Das Angebot des Griechenland-Spezialisten umfasst demnach mehr als 1000 Hotels, Pensionen, Studio- und Apartment-Anlagen sowie Landhäuser und Villen. (dpa)