Auch auf den Skipisten kann nicht jeder fahren, wie er will: Es gelten internationale Vorschriften

Skifahren kann lebensgefährlich sein. Und wozu das Nichteinhalten oder Nichtkennen von Pistenregeln mitunter führt, zeigte, so tragisch wie prominent, der Unfall von Dieter Althaus: Der ehemalige Ministerpräsident von Thüringen (CDU) stieß in der Steiermark mit einer Skifahrerin zusammen – die Frau erlag ihren schweren Kopfverletzungen.

Natürlich hat fast jeder schon einmal von den Pistenregeln der Fédération Internationale de Ski (FIS) gehört. Aber nur wenige kennen die Regeln im Detail.

„Eigentlich”, sagt Gerhard Dambeck, Skirechtsexperte des Deutschen Skiverbandes, „spiegeln die zehn Pistenregeln nur den gesunden Menschenverstand wider”. Das zeige sich schon an Regel 1, die zur Rücksicht auf andere Skifahrer und Snowboarder aufruft. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Zur Ehrlichkeit gegenüber sich selbst fordert Regel 2 auf: Auch wenn die Ski noch so teuer und schnell sind, muss man Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Wer etwa ohne ausreichendes Können eine schwarze Piste fährt, der gefährdet sich und andere.

Bei Regel 3 geht es um die Wahl der Fahrspur. Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. Dambeck: „Das ist wie beim Autofahren. Man sollte vorausschauend fahren und darf vor allem nicht zu dicht auffahren.” Besonders wichtig ist das beim Überholen, Regel 4: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Dazu gehört für Dambeck vor allem eins: „Geduld.”

Regel 5 präzisiert das Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen will, muss sich vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Regel 6: Anhalten. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich an engen oder unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Für Dambeck ist das eine ganz wichtige Regel: „Denn nicht selten liegen junge Snowboarder hinter Kuppen nach einem nicht gelungenen Sprung herum.”

Regel 7: Aufstieg und Abstieg. Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Pisten-Rand benutzen.

Regel 8: Die Zeichen beachten. Skifahrer und Snowboarder müssen die Markierungen und Signale beachten. Viele Lawinenunglücke würden sich so jedes Jahr vermeiden lassen.

Eigentlich selbstverständlich sollte Hilfeleistung sein. Trotzdem weist Regel 9 darauf hin, dass bei Unfällen jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Grund: Aus Angst etwas falsch zu machen oder einfach aus Gleichgültigkeit, fährt so mancher an Verletzen vorbei. Dambeck empfiehlt, sich innerlich darauf vorzubereiten: „An der Liftkasse steht die Rufnummer des Pistendienstes. Findige Skifahrer geben sie in ihr Handy ein und können dann sofort reagieren.”

Wenig bekannt ist Regel 10: die Ausweispflicht. Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben. Dambeck: „Ausweispflicht und Personalangaben ergeben sich aus dem Polizeirecht.”

Übrigens: Ein Blick in die Statistik zeigt: An 70 Prozent aller Unfälle sind Männer beteiligt. Nicht selten spielt dabei Alkohol eine Rolle. Frauen verletzen sich dagegen meistens ohne Beteiligung anderer. Das liegt aber nicht am fehlenden Können, sondern an den fragilen Knien. Sie sind auch bei anderen Sportarten ein körperbaulicher Schwachpunkt der Damenwelt.

Info: www.fis-ski.com