Brüssel. Sind Gastgeber von Privatunterkünften in Städten und Gemeinden gemeldet? Online-Anbieter wie Airbnb könnten solche Daten künftig den Behörden mitteilen müssen. Einen entsprechenden Vorschlag machten nun die EU-Minister.

Vermittler von Unterkünften wie Airbnb sollen nach dem Willen der EU-Länder künftig Daten mit Städten und Gemeinden teilen, um unter anderem besser auf großen Touristenandrang vorbereitet zu sein.

Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission stimmten die zuständigen EU-Minister nun in Brüssel zu. In der EU machen Kurzzeitvermietungen fast ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus.

Wegen des massenhaften Touristenandrangs waren einige Städte bereits aktiv geworden. So führte Amsterdam 2020 eine Registrierungspflicht für Airbnb ein. Die neuen Vorgaben sollen die Regeln in den einzelnen Staaten vereinheitlichen. Davon würden neben den Plattformen und Behörden auch Gastgeber und Reisende profitieren, sagte die schwedische Wirtschaftsministerin Ebba Busch.

Nutzer besser vor Betrug geschützt

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Gastgeber ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser bei den Behörden anmelden müssen. Dies solle auch zur Sicherheit der Nutzer beitragen und Betrug bekämpfen, hieß es. Die Online-Plattformen müssten diese Anmeldung stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren.

Zudem sollen die Anbieter regelmäßig mitteilen, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den Daten sollen die Behörden die Vermietungen besser steuern können. Auch sollen fairere Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter von Unterkünften wie Hotels geschaffen werden.

Städte und Gemeinden können besser planen

Ziel der EU-Kommission war zudem, dass Städte und Gemeinden sich besser auf einen Touristenandrang vorbereiten können. So sollen etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Zudem ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. (dpa)