Berlin. Wegen der sinkenden Corona-Fallzahlen werden die Auflagen für Hotels und Gastronomie fast überall kräftig gelockert.
Die Corona-Lage in Deutschland wird immer entspannter - und pünktlich zur Sommerzeit schmieden viele Menschen Urlaubspläne. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern etwa beginnen am 21. Juni schon die Sommerferien.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist derweil so gering wie seit Monaten nicht und liegt fast überall unter 50, vielerorts gar noch viel niedriger. Gastronomie und Hotellerie dürfen die Zügel wieder etwas lockern und ihren Gästen zunehmend mehr Normalität ermöglichen. Einige Auflagen bleiben aber wichtig.Was in den Ländern zurzeit möglich ist:
BADEN-WÜRTTEMBERG
Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie mit Sperrstunde, Hygieneauflagen und Testkonzepten öffnen. Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind dann ebenfalls möglich. Gäste brauchen einen Nachweis, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, bereits genesen oder negativ getestet sind. In Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen muss der Testnachweis alle drei Tage erneut vorgelegt werden. Auch Seilbahnen, Reisebusse und Ausflugsschiffe können begrenzt genutzt werden. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 35, braucht man in der Außengastronomie keinen Test mehr.
BAYERN
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. Bei einer Inzidenz über 50 müssen sich Besucher zudem während des Aufenthalts mindestens alle zwei Tage erneut testen lassen. Bei Inzidenzen unter 100 ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und Schifffahrt, die Gastronomie bis 24.00 Uhr sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks. Grundsätzlich gilt dort zudem: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht.
BERLIN
Von Freitag an sind in der Hauptstadt wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Bereits seit letztem Freitag können sich Gäste mit negativem Testergebnis auch wieder in Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen seit Freitag mit Testpflicht und Hygienekonzept wieder öffnen. Erste Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls auf. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.
BRANDENBURG
Touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen wieder erlaubt. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen zulässig. Wie in Berlin sind ab Freitag private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.
BREMEN
Gastronomiebetriebe dürfen auch ihre Innenräume wieder bis 23.00 Uhr öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Bis einschließlich Sonntag gilt eine Testpflicht. Danach gilt diese nur noch bei einer Inzidenz von über 35. Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind - mit Hygienekonzept und aktuellem Negativ-Test - gestattet. Genesene und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen.
HAMBURG
Nach sieben Monaten Zwangspause können Touristen seit Anfang Juni wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Bisher dürfen die Betriebe nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen, ab Freitag ist wieder eine 100-prozentige Belegung möglich. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten. Außengastronomie ist erlaubt, auch drinnen dürfen Gäste mit negativem Test speisen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske.
HESSEN
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune an fünf Tagen unter 100 liegt, gilt Stufe 1 der Lockerungen - die Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen, Gäste benötigen einen tagesaktuellen Test. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können ebenfalls unter Auflagen öffnen, Gäste müssen bei der Anreise und zweimal pro Woche Tests vorlegen, die Auslastung ist auf 60 Prozent begrenzt. Falls eine Kommune 14 Tage lang eine Inzidenz unter 100 oder fünf Tage unter 50 hat, greift Stufe 2 mit weiteren Lockerungen. Dann dürfen auch die Innenräume von Restaurants mit tagesaktuellem Test besucht werden. Die maximale Auslastung in den Beherbergungsbetrieben beträgt dann 75 Prozent.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Im Nordosten können Gastwirte ihre Gäste schon länger wieder bedienen. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt einen negativen Corona-Test. Einheimische dürfen schon seit Ende Mai wieder Urlaub machen, für Gäste aus dem übrigen Bundesgebiet ist das seit Freitag auch möglich, bei Anreise mit negativem Test. Von Freitag an dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen.
NIEDERSACHSEN
Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland - mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie. Auch hier müssen Gäste einen Negativtest vorzeigen, der alle drei Tage erneuert werden muss, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Auch Ferienwohnungen, Campingplätze und die Außengastronomie dürfen - mit Test und Platzzuweisung - öffnen.
Bei einer Inzidenz über 35, aber nicht über 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Die Innengastronomie darf mit Negativtestnachweis und Platzzuweisung öffnen. Mindestabstände und Rückverfolgbarkeit bleiben erforderlich. Ist die Inzidenz NRW-weit stabil unter 35, darf man in Regionen mit ebenso niedriger Inzidenz auch ohne Test drinnen in Restaurants sitzen. Das könnte ab Ende der Woche der Fall sein.
RHEINLAND-PFALZ
In Rheinland-Pfalz gilt, dass die Gastronomie auch bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ihre Innenbereiche öffnen darf, ein Corona-Test ist Pflicht. Die Testpflicht in der Außengastronomie ist dagegen entfallen. In den Hotels dürfen Gäste innen und außen bewirtet werden, Frühstück ist auch als Buffet zulässig. Wellnessangebote sind unter Auflagen für die Hotelgäste möglich. Kultureinrichtungen wie Theater und Kino sind innen und im Freien für 100 Zuschauer geöffnet, bei Inzidenz unter 50 im Freien für 250. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat zudem weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt.
SAARLAND
Seit dem 31. Mai dürfen Restaurants und Cafés Gäste auch wieder im Innenbereich empfangen. Maximal zehn Menschen - negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen - dürfen an einem Tisch sitzen. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen sind mit Hygienekonzept und unter Auflagen wieder möglich, ebenso wie Reisebus- und Schiffsreisen. Reisende müssen einen negativen Test vorlegen, der bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholt werden muss. Strand- und Freibäder dürfen wieder öffnen.
SACHSEN
Mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 14. Juni gilt, sieht das Land stufenweise Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Unter anderem fällt die Testpflicht und die Kontakterfassung für den Restaurantbesuch und in Freibädern weg, wenn die Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Zwei Tage später greifen dann die Lockerungen. Beispielsweise auch Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen öffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen möglich. Bei einer Inzidenz von unter 100 sind touristische Übernachtungsangebote zulässig. Bei allen Aktivitäten sind neben einem Hygienekonzept immer Kontakterfassungen und tagesaktuelle Testungen - bei Übernachtungen zu Beginn - nötig.
SACHSEN-ANHALT
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen. Anwesenheitsnachweise sind notwendig. Übernachtungsgäste müssen einen aktuellen Test vorweisen, wenn sie anreisen und danach alle 48 Stunden. Bei autarkem Tourismus wie auf Campingplätzen oder in Ferienhäusern und -wohnungen gilt die Testpflicht nur einmalig bei der Ankunft. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 je 100.000 Einwohner sind Reisebustouren, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote wieder möglich. Dabei muss eine FFP2-Maske getragen werden, zudem gilt eine Testpflicht. Besuche der Außengastronomie sind wieder ohne Test erlaubt. Drinnen gilt die Testpflicht weiter - außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, ausgenommen sind Übernachtungsgäste in ihrem jeweiligen Hotel.
THÜRINGEN
Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste dann ebenfalls beherbergen - mit 60 Prozent Auslastung und Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste. Gäste müssen zudem einen negativen Corona-Test vorlegen oder einen Impf- oder Genesungsnachweise. Auch muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Mit sinkender Inzidenz entfallen etwa in der Gastronomie gestaffelt Auflagen. (dpa)