Hannover. Hotels können wieder mehr Touristen aufnehmen, Hallenbäder und Indoor-Spielplätze öffnen und Kulturevents unter freiem Himmel sind mit bis zu 250 Teilnehmern möglich. Die neue Corona-Verordnung bringt weitere Lockerungen.

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten in Niedersachsen ab Montag in Kraft und erleichtern damit vor allem die Bereiche Freizeit und Tourismus. So dürfen Hallenbäder und Spaßbäder unter Einhaltung von Hygieneregeln wieder öffnen, wie aus der am Freitag vorgestellten neuen Corona-Verordnung des Landes hervorgeht. Über Restaurants und Cafés hinaus dürfen nun auch wieder Bars öffnen, auch in Einkaufszentren kann die Gastronomie wieder Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Touristische Busreisen sind wieder möglich. Auch Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen - all dies unter klaren Regeln, die Infektionen verhindern sollen. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 22. Juni.

Theater oder Kinos bleiben geschlossen

Als erste spürbare Erleichterung nach dem Verbot sämtlicher Massenveranstaltungen sind ab Montag wieder kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern unter Auflagen erlaubt. Alle Besucher müssen dabei einen Sitzplatz erhalten und der Zugang und das Verlassen der Veranstaltung muss gesteuert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiter geschlossen bleiben unterdessen Theater oder Kinos. Von 20 auf 50 erhöht wird die Zahl der maximalen Teilnehmer an Beerdigungen, Hochzeitsfeiern, Taufen Firmungen und ähnlichen Feiern.

Auch für den Tourismus sind weiterreichende Möglichkeiten vorgesehen. So können Hotels und Campingplätze von kommender Woche an mit einer touristischen Auslastung von 80 Prozent planen statt wie bisher mit 60 Prozent. Darüber hinaus können Dauercamper und Geschäftsreisende aufgenommen werden. Bei Ferienwohnungen und -häusern entfällt die Sieben-Tage-Wiederbelegungssperre, weiterhin kann ein Quartier aber nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand genutzt werden.

Bessere Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen gefordert

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte, Grundlage für die neue Lockerungsstufe sei das landesweit stabile Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen. „Das Coronavirus ist aber immer noch vorhanden – das zeigen die jüngsten Entwicklungen in einigen niedersächsischen Regionen.“ Deshalb gelte weiterhin, dass alle umsichtig sein und den Abstand und die Hygieneregeln beachten müssten. „Wenn wir das Infektionsgeschehen unter Kontrolle behalten, können wir weiter Schritt für Schritt zu einem Alltag unter den Bedingungen von Corona zurückkehren.“

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen.
Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen. © dpa

Unterdessen forderte der Krisenstab des Landes bessere Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen. „Die Menschen haben ein Recht auf Besuch“, sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder. Es gingen vielfältige Beschwerden von Heimbewohnern und Angehörigen über viel zu restriktive Besuchsregelungen ein. „Wir wollen gute und praktikable Besuchsmöglichkeiten“, betonte Schröder. Es gehe nicht an, wie in einem konkreten Fall nur ein Mal pro Woche einen Besuch von 15 Minuten Dauer zu gewähren.

Hygienekonzepte in Heimen

Außerdem hätten die Bewohner das Recht, das Heim etwa für Spaziergänge zu verlassen. Die Heime müssten diese Möglichkeit gewährleisten, forderte Schröder. In der neuen Corona-Verordnung ist deshalb die Forderung an die Heimbetreiber aufgenommen worden, ihre Hygienekonzepte unverzüglich fertigzustellen und darin Regelungen für das zeitweilige Verlassen der Heime durch die Bewohner aufzunehmen. Nur in der Anfangsphase der Epidemie mit rapide ansteigenden Corona-Zahlen sei es gerechtfertigt gewesen, auf die Bewohner einzuwirken, damit diese die Heime zu ihrem eigenen Schutz nicht verlassen. (dpa)