Berlin/Mainz. Das gab es so noch nie: Die Reisetätigkeit kommt komplett zum Erliegen. Die Reisewarnung der Bundesregierung gilt nun bis Ende April. Was Urlauber jetzt wissen müssen.
Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis Ende April müssen Pauschalreisen in dieser Zeit nun kostenlos storniert werden - also auch Urlaube in den Osterferien. Denn eine Reisewarnung gilt als starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.
Die Reiseveranstalter müssen Kunden mit ursprünglicher geplanter Abreise bis Ende April nun den Reisepreis erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie auch ihre Reisen abgesagt. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen. Die Veranstalter setzen daher auf kostenfreie Umbuchungen auf einen anderen Reisezeitpunkt und Gutschriften, die später irgendwann genutzt werden können.
Reisen in einigen Monaten nicht eilig stornieren
Noch ist offen, ob die zeitliche Gültigkeit der Reisewarnung irgendwann verlängert wird. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mahnt: Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Monaten stattfinden sollen, sei nicht unbedingt gerechtfertigt. Es komme entscheidend darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter außergewöhnliche Umstände vorliegen - und ob davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.
Auch Individualreisende bekommen (meist) ihr Geld zurück
Der internationalen Flugverkehr wurde weitgehend eingestellt, es gehen kaum noch Flüge. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch. Viele Airlines bieten kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an.
Individuell gebuchte Unterkünfte müssen wegen der Reisewarnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale ebenfalls nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtungen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlicher Einschränkungen wie derzeit weltweit durch Corona, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbraucher aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigkeiten kommen kann.
Im Vorteil sind Reisende, die über Plattformen mit kulanten Stornierungsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkünfte-Vermittler Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten. (dpa)