Mainz. Das gab es so noch nie: Die Reisetätigkeit kommt komplett zum Erliegen - spätestens mit der weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung. Was Urlauber jetzt zu Stornierungen wissen müssen.

Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes müssen Pauschalreisen in der nächsten Zeit nun kostenlos storniert werden. Ein kostenfreier Rücktritt der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland sei mit der Reisewarnung nun möglich, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine Reisewarnung sei reiserechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.

Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die  erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen.

Reisen in einigen Monaten nicht eilig stornieren

Noch ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird. Daher mahnt die Verbraucherzentrale: Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollen, sei nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Hier komme es entscheidend darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter die außergewöhnlichen Umstände vorliegen - und mit welcher Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann.

Wer eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko mit entsprechenden Stornokosten absagt, erhält diese später nur zurück, wenn zum Reisezeitpunkt immer noch eine Reisewarnung gilt, so die Experten. Oder es liegen weiterhin außergewöhnliche Umstände vor, etwa eine Einreisesperre durch das jeweilige Zielland. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Auch Individualreisende bekommen (meist) ihr Geld zurück 

Derzeit wird der internationalen Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines sind nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.

Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrecht erhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi erklärt. Ratschlag: Abwarten, bis die Airline den Flug storniert.

Individuell gebuchte Unterkünfte müssen wegen der Reisewarnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale ebenfalls nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtungen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlicher Einschränkungen wie derzeit weltweit durch Corona, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbraucher aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigkeiten kommen kann.

Im Vorteil sind Reisende, die über Plattformen mit kulanten Stornierungsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkünfte-Vermittler Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten. (dpa)