München. Sobald sich ein Stau auch schon durch stockenden Verkehr andeutet - muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Ein paar Tipps dazu.

Sobald der Verkehr auf mehrspurigen Straßen stockt, müssen alle Fahrzeuge eine Gasse für Rettungskräfte bilden. Zwischen dem linken und allen übrigen Fahrstreifen müssen die Fahrer den Weg freimachen, erklärt der ADAC. Durch die Gasse sollten auch große Rettungsfahrzeuge passen. Macht der Nachbar keinen Platz, kann man zur Not hupen, mit nicht beleidigenden Handzeichen Hinweise geben oder durchs Seitenfenster den Kontakt suchen. Das rät der ADAC. Zum Vordermann ausreichen Platz zum Rangieren lassen.

In der Regel darf die Standspur nicht genutzt werden, nur im Notfall oder wenn die Polizei dazu auffordert. Und nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge wie etwa Feuerwehrautos, Kranken- und Abschleppwagen dürfen die Gasse nutzen. Alle anderen Fahrzeuge sind dort verboten, das gilt auch für den Standstreifen. So gibt es auch für Motorradfahrer keine Ausnahme.

Bußgelder und Fahrverbote drohen bei Nichteinhaltung

Bei stockendem Verkehr in engen Baustellen ist so weit wie möglich nach links respektive nach rechts zu fahren. Der Autoclub rät, versetzt zu fahren und viel Abstand zum Vorausfahrenden zu halten. In einzelnen Fällen könne es nötig sein, hier den Mittelstreifen auf der linken Seite und den Standstreifen für die Gasse mitzubenutzen.

Wer sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Bildung der Gasse hält, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro, zwei Punkten und auch Fahrverboten rechnen. Wer im Ausland unterwegs ist, muss dort meist mit höheren Strafen bei Verstößen rechnen, so der ADAC. In Österreich sind dann bis zu 726 Euro fällig, bei Behinderung bis zu 2180 Euro. (dpa)