Frankfurt. Bei der Deutschen Flugsicherung sind Schwierigkeiten mit der Software aufgetreten. Das hat bundesweit Auswirkungen auf den Luftverkehr.

Wegen Software-Problemen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) will die Lufthansa am Montag (25. März) am Frankfurter Flughafen 22 Flüge streichen. Dies bestätigte eine Sprecherin am Montagmorgen.

Das Unternehmen hatte bereits am Sonntagabend mitgeteilt, dass davon allein bei der Lufthansa an Deutschlands größtem Airport insgesamt 2000 Passagiere betroffen seien. Nach Angaben des Flughafenbetreibers Fraport sollen am Montag bei geplanten knapp 1400 Flugbewegungen 35 Flüge ausfallen.

Weniger Flugverkehr

Ein Software-Problem bei den Fluglotsen schränkt den Luftverkehr schon seit Tagen über weiten Teilen Deutschlands ein. Die Sicherheit des Luftverkehrs sei aber nicht gefährdet, hatte die DFS betont. Bereits seit Mittwochabend hat das bundeseigene Unternehmen die Verkehrsmenge für den Luftraum um ein Viertel reduziert, der von Langen bei Frankfurt aus kontrolliert wird.

Die betroffene Software stellt nach früheren DFS-Angaben den Lotsen alle für den Flugverlauf wichtigen Daten jedes Fluges zur Verfügung. Das sind beispielsweise Flugzeugtyp, Flugstrecke und die erwartete Überflugzeit. Die übrigen Sicherungssystems stünden uneingeschränkt zur Verfügung, und auch die übrigen Zentren der Flugsicherung für andere Lufträume seien nicht betroffen.

Laut einer Mitteilung der Deutschen Flugsicherung vom Montagmorgen wird erst in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag versucht, eine alternative Software zu installieren. Bis auf weiteres dürfen im Luftraum über Südwestdeutschland nur 75 Prozent der sonst üblichen Flugbewegungen stattfinden

Entschädigung unwahrscheinlich

Bei Flugausfällen infolge der Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in der Regel nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. So ein Umstand befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn der Luftverkehr durch Probleme bei den Fluglotsen eingeschränkt werden muss.

Allerdings kommt es laut dem Experten immer auch darauf an, ob die Airline alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Folgen der Flugausfälle abzumildern. Hier sind die Details entscheidend. Die Beweislast liege bei der Fluggesellschaft, so Degott.

Anspruch auf alternative Beförderung

In jedem Fall muss die Airline eine kostenlose alternative Beförderung für die betroffenen Passagiere organisieren - zum Beispiel durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Flugtickets in eine Bahnfahrkarte.

Ein Software-Problem der Flugsicherung schränkt den Luftverkehr schon seit Tagen über weiten Teilen Deutschlands ein. Lufthansa musste deswegen am Montag Dutzende Flüge in Frankfurt streichen. Die betroffene Software stellt den Lotsen alle wichtigen Daten für den Verlauf jedes Fluges zur Verfügung. (dpa)