Rostock. . Wollen Urlaube eine gebuchte Ferienwohnung stornieren, bekommen sie kein Geld zurück. Welche Regelungen es gibt und was sie beachten sollten.

Bei der Stornierung einer gebuchten Ferienwohnung in Deutschland bekommen Urlauber kaum Geld zurück. Ein gesetzliches Stornierungsrecht gebe es nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Das gilt, wenn der Mieter selbst dafür verantwortlich ist, dass er die Reise nicht antreten kann. Der Vermieter muss zwar eingesparte Aufwendungen abziehen. Das seien in der Regel aber nur 5 bis 10 Prozent. Oder aber der Anbieter zeigt sich kulant und überweist das gezahlte Geld zurück.

Bisherige Rechtslage

Vor dem 1. Juli 2018 war die Rechtslage in manchen Fällen noch anders. Hatte der Urlauber eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus über einen Veranstalter gebucht, galt die Reise als Pauschalurlaub. Bei einer Kündigung fielen zwar auch Kosten an. Die Gebühren lagen aber in der Regel nur bei 20 Prozent des Reisepreises, wenn die Buchung bis 61 Tage vor Reisebeginn storniert wurde. Wer bis zum 30. Juni 2018 gebucht hat, für den gilt diese Rechtslage noch. (dpa/tmn)