Frankfurt/Main. Für Flugzeuge sind Drohnen eine Gefahr. Sie werden nicht mit dem Radar erkannt, die Flugsicherung erhält Hinweise von Piloten.
Über deutschen Flughäfen sind immer mehr Drohnen unterwegs. In diesem Jahr wurden erstmals mehr als 100 dieser kleinen Flugobjekte an Airports gesichtet, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) berichtete.
Das waren bis einschließlich 12. August schon mehr Beobachtungen als im gesamten Vorjahr mit insgesamt 88 Fällen. In den beiden Jahren davor waren es 64 (2016) und 14 (2015) Sichtungen.
Verschärfte Regeln für den Drohnenflug seit 2017
Seit Oktober 2017 gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug, über Flughäfen sowie im An- und Abflugbereich ist er laut Verordnung verboten. "Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwortung. Die steigende Anzahl von Drohnensichtungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge", sagte DFS-Chef Prof. Klaus-Dieter Scheurle.
Die meisten Drohnen wurden im laufenden Jahr - wie auch 2017 - im An- und Abflugbereich des Frankfurter Airports gesichtet: es waren bis Mitte August 20 (2017: 15), wie aus den DFS-Angaben hervorgeht.
Es folgen München mit 12 (7) vor Berlin-Tegel mit 9 (11). Hamburg verdoppelte sich auf 8 (2017: 4) gesichtete Objekte. Köln/Bonn kommt auf 7 (4), Berlin-Schönefeld auf 6 (5), Stuttgart auf 4 (2), Bremen ebenso auf 4 (2), Düsseldorf auf 2 (8). Die übrigen Sichtungen erfolgten an kleineren Flughäfen wie Nürnberg, Dresden und Erfurt. 18 Mal fielen Drohnen laut Flugsicherung weiter entfernt von den Airports auf.
Gefahr für den Flugverkehr
Drohnenpiloten müssen laut Verordnung an Flughäfen einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten, denn die unbemannten Flugobjekte mit vier Rotoren und Kamera sind eine Gefahr für den Flugverkehr. Direkt über "sensiblen Zonen" wie zum Beispiel Flughäfen sind Drohnenflüge strikt verboten.
Drohnen seien nicht auf dem Radar zu sehen, teilte die DFS mit. Sie erhält ihre Angaben von Flugzeug-Piloten, wenn sie die Objekte beim An- oder Abflug entdecken. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München beinahe mit einem Quadrocopter zusammengestoßen.
Einige Drohnen brauchen eine Aufstiegserlaubnis
Seit Oktober 2017 müssen große Geräte gekennzeichnet sein, manche brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilo, braucht der Pilot seit 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis, einen "Drohnen-Führerschein". Fotografen nutzen größere Modelle zum Beispiel für Luftaufnahmen, Versandunternehmen haben schon Paketlieferungen per Drohne getestet.
Um Drohnen sicher in den Luftverkehr zu integrieren, treibt die DFS mit der Deutschen Telekom eine "Verkehrsmanagementsystem für den unkontrollierten Luftraum" voran. Dabei werde eine Drohne mit einem Modem und einer Sim-Karte ausgestattet, quasi ein fliegendes Smartphone, erläuterte die DFS. Die Ausstattung würde die Ermittlung des Drohnen-Standortes ermöglichen. "Unser Ziel ist der Einsatz des Systems in Deutschland", ergänzte Scheurle. Dazu müsste die Drohnenverordnung im Einklang mit europäischen Vorstellungen weiterentwickelt werden (dpa).