Berlin. Wenn der Flieger ausfällt, kann einem das gehörig die Urlaubslaune vermiesen. Genau das droht Fluggästen von Ryanair am Freitag.
Schlechte Nachrichten für Urlauber, die mit Ryanair fliegen wollen: Wegen des Pilotenstreiks in Deutschland am Freitag müssen sie mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen. Ohne Rechte stehen sie in solchen Fällen aber nicht da. Ein Überblick dazu, was betroffene Passagiere wissen müssen:
Steht mir eine Entschädigung zu, wenn mein Flug wegen des Streiks ausfällt?
Im Prinzip gilt: Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2012 handelt es sich hierbei um höhere Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles unternimmt, was in ihrer Macht steht, um die Folgen des Streiks zu minimieren (Az.: X ZR 146/11).
Allerdings hat sich die Rechtsprechung seit der Entscheidung des obersten deutschen Gerichts weiterentwickelt, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. So entschied der Europäische Gerichtshof im April 2018, dass eine Airline bei einem wilden Streik nur unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könne: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein (Az.: C-195/17).
Aus der Urteilsbegründung leitet Degott ab, dass Entschädigungen für Passagiere eines regulären Streiks möglich sind, wenn es dabei den Streikenden nicht nur um die Bezahlung, sondern um die Arbeitskonditionen insgesamt ging. Betrachte man die Gründe der Ryanair-Streikenden, "dann liegt das sehr nahe an dem, was der EuGH sagt", sagt Degott.
Allerdings müsste im aktuellen Fall erst mal geklagt werden. Daher rät Degott, vorsorglich Ausgleichszahlungen zu beantragen. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen den Antrag, am besten schriftlich.
Habe ich Anspruch auf eine Umbuchung?
Ja. Unabhängig davon muss die Airline den Passagieren nun zeitnah eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf andere Transportwege, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.
Was ist, wenn ich im Urlaube wegen des Streiks strande?
Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft sie betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.
Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die festangestellten Kapitäne und Piloten der irischen Fluggesellschaft Ryanair an den deutschen Basen dazu aufgerufen, ab 10. August für 24 Stunden zu streiken. Der Arbeitskampf beginnt am Freitag um 3.01 Uhr und endet am Samstag um 2.59 Uhr. Die Piloten schließen sich damit ihren Kollegen in Irland, Schweden und Belgien an. Die Airline teilte am Mittwoch mit, 250 Flüge von und nach Deutschland streichen zu müssen.
Ryanair teilte am Mittwoch mit, betroffene Passagiere per E-Mail oder SMS zu kontaktieren. Ryanair bietet eine Rückerstattung der Kosten, eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder einen vergleichbaren Ersatzflug an. Das Servicecenter der Airline ist unter der Nummer 0180/667 78 88 erreichbar (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz, aus dem Mobilnetz abweichend). (dpa)