Berlin.

Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Denn laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich hierbei um einen Fall von höherer Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.

Außerdem muss die Airline den Passagieren eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf andere Transportwege, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.

Kostenfreie Umbuchungen

Häufig bieten Airlines ihren Kunden zum Beispiel kostenfreie Umbuchungen auf alternative Termine oder die Erstattung von Ticketkosten an.

Stranden Passagiere wegen des Streiks vorübergehend an Flughäfen, muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft sie betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die festangestellten Kapitäne und Piloten der irischen Fluggesellschaft Ryanair an den deutschen Basen dazu aufgerufen, am 10. August für 24 Stunden zu streiken. Der Arbeitskampf beginnt am Freitag um 3.01 Uhr und endet am Samstag um 2.59 Uhr. Die Piloten schließen sich damit ihren Kollegen in Irland, Schweden und Belgien an. Die Gesellschaft hat bislang 146 von 2400 am Freitag geplanten Europa-Flügen abgesagt (dpa).