Potsdam. Wenn aus dem Hotelzimmer geklaut wird, können Urlauber die Unterkunft nicht pauschal dafür in Haftung nehmen. Wertgegenstände nicht im Zimmer lassen.

Für einen Diebstahl aus dem Hotelzimmer können Urlauber nicht unbedingt die Unterkunft verantwortlich machen. Das ist nur möglich, wenn das Hotel seine Sorgfaltspflichten missachtet hat, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Beispiel: Eine fremde Person konnte den im Hotel verwahrten Zimmerschlüssel in die Hände bekommen. Oder das Türschloss des Zimmers war defekt.

Wer dagegen zum Beispiel seine Kamera auf der Liege am Pool lässt und zum Schwimmen geht, handelt grob fahrlässig. Wertgegenstände sollten zudem nicht ungeschützt im Zimmer liegen - sondern im Safe. (dpa)