Bonn. Wer in ein anderes EU-Land reist und sein Haustier mitnehmen möchte, muss dieses vor Reiseantritt kennzeichnen und registrieren lassen.
Wer mit seinem Hund oder seiner Katze in den Urlaub fährt, sollte das Tier vorab kennzeichnen lassen. Bei Reisen in ein anderes EU-Land ist dies sogar vorgeschrieben, erklärt der Deutsche Tierschutzbund. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt. Er setzt an der linken Halsseite mittels eines Transponders einen Mikrochip unter die Haut.
Die Experten raten auch, das Tier in einer international abrufbaren Datenbank registrieren zu lassen. Dort werden die Daten von Tier und Besitzer miteinander verknüpft. Behörden oder Finder können ein entlaufenes Tier auf diese Weise identifizieren, dem Halter zuordnen und zurückbringen. (dpa)