Potsdam. .

Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...

Die Frage heute: Mein Freund hat aus einem Hotel die Handtücher und das Duschgel mitgenommen. Darf er das?

Die Rechtslage ist eindeutig: Handtücher, Bademantel oder auch ein Regenschirm des Hotels müssen im Zimmer bleiben. "Wer diese Sachen oder auch ungeöffnete Produkte mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar", sagt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die Rechtslage

Das gilt ausdrücklich auch für "geschlossene Kleinstprodukte" - also Shampoo, Duschgel, Seife oder eine Pflegelotion. Hotelgäste nehmen solche Hygieneartikel gerne mal ungeöffnet mit nach Hause, zumal die Fläschchen und Döschen in der Regel täglich nachgelegt werden und in der Wahrnehmung des Gasts fast nichts kosten. Die Produkte seien jedoch für den Ge- und Verbrauch während des Aufenthalts bestimmt, stellt die Rechtsexpertin klar. Die Mitnahme ist Diebstahl.

Ob und wie ein Hotel das Einstecken von Beauty-Produkten verfolgt, ist natürlich eine andere Sache. Wer aber rechtlich auf der sicheren Seite sein will, steckt nichts ein - schon gar keinen Bademantel. (dpa/tmn)