Hamburg/Hannover. Der Stromausfall am Hamburger Flughafen ist laut Experten als “außergewöhnlicher Umstand“ zu betrachten. Passagiere erhalten keine Entschädigung.

Bei den Flugausfällen infolge des Stromausfalls am Hamburger Flughafen können betroffene Passagiere nicht auf Ausgleichszahlungen nach EU-Recht hoffen. "Da werden die Airlines drum herumkommen", sagt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Ein solcher Vorfall sei als außergewöhnlicher Umstand zu betrachten - und dann ist eine Fluggesellschaft von der Zahlung befreit. Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eigentlich eine Entschädigung zu. Je nach Flugdistanz sind das 250 bis 600 Euro. "Die wird hier nicht zu zahlen sein", so der Jurist.

Allerdings ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, für die Passagiere eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren, etwa einen Ersatzflug oder eine Bahnfahrt. Und sie muss ihre Gäste bei Bedarf in einem Hotel unterbringen. Wenn die Airline sich nicht kümmert, könne ein Passagier sich eigenhändig eine Ersatzbeförderung organisieren, so Degott - und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Denkbar sind Auslagen für Taxifahrten zum Bahnhof, Bahntickets und Ersatzflüge zum Urlaubsziel.

Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss den Urlauber auf alternativen Wegen ans Ziel bringen. Geht durch die Verzögerung wertvolle Zeit am Urlaubsort verloren, lässt sich nachträglich der Reisepreis anteilig mindern. (dpa)