Frankfurt/Main. Manche Passagiere im Rollstuhl sind bei Flügen auf den Komfort der Premium Class angewiesen. Airlines dürfen eine solche Buchung nicht ändern.
Wenn ein Rollstuhlfahrer eine Pauschalreise mit Flug in der Premium Class gebucht hat, dann aber nur in der Economy Class fliegen kann, darf er ohne Stornokosten kündigen.
Der Rollstuhlfahrer bekommt dann den gesamten Reisepreis erstattet, wie das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 20/17) urteilte. In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise nach Phuket in Thailand.
Größere Komfortbedarf
Der auf einen Rollstuhl angewiesene Passagier konnte nicht wie gebucht in der Premium Class fliegen. Weil er einen größeren Komfortbedarf hatte, war ihm der Flug in der Economy-Klasse nicht zuzumuten, so das Gericht. Die Anreise - und somit auch der gesamte Urlaub - sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Die Änderung der Beförderungsklasse sei in diesem Fall ein gravierender Mangel, der die Kündigung des Reisevertrags rechtfertige.
Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". (dpa)