Frankfurt/Main. Welche Kosten muss eine Fluggesellschaft bei stornierten Tickets erstatten? Darüber gibt es immer wieder Streit - und jetzt ein neues Urteil.

Über die Frage, welche Kosten eine Fluggesellschaft erstatten muss, wenn der Passagier das Ticket storniert gibt es immer wieder Streit. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden: Eine Airline muss die gesamten Gebühren zurückzahlen, die sie als "Taxes" ausgewiesen hat (Az.: 2-24 S 138/16). Dabei kommt es nicht darauf an, welche Gebühren die Fluggesellschaft hinter diesem Posten tatsächlich versteckt. Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Pech, wenn Tickets nicht weiterverkauft werden können

In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise für vier Personen, die der Kläger storniert hatte. Anerkannterweise stand ihm die Rückzahlung aller Steuern und Gebühren zu. Als "Taxes" hatte die Fluggesellschaft 464,02 Euro pro Ticket ausgewiesen - sie wollte diese aber nicht voll zurückzahlen. Darin enthalten sei auch ein Kerosinzuschlag, so die Airline. Doch das war aus Sicht des Gerichts egal. Zusätzliche Entgelte dürften sich nicht in den Steuern verstecken. So erhielt der Kläger am Ende 1856,08 Euro zurück.

Die restlichen Kostenanteile der Flugtickets bekam der Mann jedoch nicht erstattet. Denn die Fluggesellschaft konnte beweisen, dass sie die stornierten Tickets nicht weiterverkaufen konnte. Dafür reichte als Beweis, dass in der Economy-Klasse viele Plätze frei blieben. (dpa)