Hannover/Berlin. Wer Hotel oder Ferienwohnung aufgrund gesperrter Straßen nicht erreichen kann hat keinen Anspruch auf Entschädigung und muss auf Kulanz hoffen.
Sehr viel Neuschnee, hohe Lawinengefahr und geschlossene Skigebiete: In den Alpen ist mancherorts kein Skibetrieb mehr möglich. Die Rechte betroffener Urlauber sind aber begrenzt. Wer sein Hotel oder eine Ferienwohnung wegen gesperrter Straßen nicht erreichen kann, ist auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Rein rechtlich sei der Urlauber dazu verpflichtet, das Zimmer zu bezahlen. Denkbar sind aber Sonderregeln wie Gutscheine.
Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort nicht erreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück. Schadenersatz gibt es aber nicht. (dpa)