Hannover. Streikaufruf bei Ryanair zwei Tage vor Heiligabend: Was steht betroffenen Passagieren nun rechtlich zu?
Diese Überraschung vor Weihnachten dürfte vielen Passagieren nicht gefallen: Bei der Fluggesellschaft Ryanair wollen zwei Tage vor Heiligabend die Piloten in Deutschland streiken. Eine Entschädigung für Flugausfälle und Verspätungen von drei Stunden und mehr steht betroffenen Reisenden aber nicht zu. Denn Pilotenstreiks sind laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Das gilt unter der Bedingung, dass die Airline alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.
Wichtiger für Reisende kurz vor Weihnachten: Die bestreikte Fluggesellschaft muss eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Darauf sollten Passagiere jetzt auch pochen, empfiehlt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Er rät davon ab, den Vertrag zu kündigen: "Dann erstattet mir Ryanair den Ticketpreis, aber ich muss selbst einen teuren Ersatzflug buchen." Das kann vor Weihnachten teuer werden.
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung muss Ryanair betroffene Passagiere im Zweifel sogar auf Flüge anderer Airlines umbuchen. Die Chancen dafür stehen allerdings laut Experte nicht hoch.
Reiseveranstalter muss sich um Alternative kümmern
Degott empfiehlt Fluggästen, Ryanair eine Frist zu setzen, innerhalb derer die Fluggesellschaft einen Ersatzflug organisieren muss - und darauf hinzuweisen, dass man sich nach Ablauf der Frist selbst einen Flug bucht. Die Kosten dafür könne man als Schadenersatz von Ryanair zurückfordern. Ob die Airline zahlt, ist aber fraglich. "Sie müssen Ryanair die Möglichkeit geben, sich zu kümmern", sagt Degott.
Ist der Ryanair-Flug ein Teil einer Pauschalreise, muss sich der Reiseveranstalter um einen alternative Beförderung kümmern. Lohnt sich eine Kurzreise über Weihnachten nicht mehr, weil der Flug wegen des Streiks erst ein oder zwei Tage später stattfindet, können Urlauber das Geld zurückfordern. Und ihnen steht laut Degott dann Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die Piloten der irischen Fluggesellschaft Ryanair dazu aufgerufen, am 22. Dezember - am letzten Wochentag vor Weihnachten 2017 - alle deutschen Basen des Unternehmens von 5.00 bis 9.00 Uhr vormittags zu bestreiken. (dpa)