Berlin. Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt. Das geht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervor.

Ein Pilotenstreik ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Das bedeutet: Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt unter der Bedingung, dass die Airline alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.

Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Wenn ein Flug definitiv ausfällt oder sich mehr als fünf Stunden Verspätung aufsummieren, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück. (dpa)