München. Wer bei der Buchung seine Reisepassnummer angeben muss sollte beachten, dass es in der Dokumentennummer den Buchstaben “O“ nicht gibt.

In einigen Ländern müssen Reisende vorher eine elektronische Einreisegenehmigung oder ein elektronisches Visum beantragen. Die Reisepass- oder Ausweisnummer sollte hier genau überprüft werden, rät der ADAC. Bei einem Fehler drohe sonst die Einreiseverweigerung.

Ein Tipp: In den Nummern gibt es keine Vokale. Reisende müssen also nicht zwischen einer Null und dem Buchstaben O unterscheiden - es ist immer die Zahl Null. Fehler können etwa bei der Einreise in die USA und dem damit verbundenen Dokument ESTA passieren. Sollte die Passnummer hier nicht richtig eingetragen sein, kann der Antrag vor Ort nicht aufgerufen oder zugeordnet werden. (dpa)