Potsdam. . Mängel an der Ferienwohnung werden nicht immer bei der Übergabe des Objekts bemerkt. Das sollten Sie tun, wenn Defizite nachträglich auffallen.
Die Sauna funktioniert nicht, die Tür zur Dachterrasse klemmt: Reklamieren Urlauber später aufgefallene Mängel telefonisch, sollten sie nicht vergessen, sich den Namen ihres Gesprächspartners und die Uhrzeit des Telefonats aufzuschreiben. Auch den Inhalt des Gesprächs notieren sie sich grob und lassen sich ihre Mitschrift idealerweise von einem weiteren Anwesenden gegenzeichnen, rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Notizen dienen als Beleg, dass der Mangel umgehend gemeldet wurde.
Telefonisch melden und Notizen machen
Nachträglich können Urlauber nur schwer nachweisen, dass ein bestimmter Mangel vorlag und sie diesen nicht selbst verursacht haben. Wichtig: Mängel fotografieren und Zeugen dazu holen. „So ist es leichter, Ansprüche glaubhaft zu machen“, erklärt Fischer-Volk.
Bei Mängeln in Ferienwohnungen, die beim Eigentümer gebucht worden sind, greift in Deutschland das Mietrecht: Urlauber können dann anteilig die Miete mindern. Bei Buchungen über Reiseveranstalter gilt für Buchungen bis Ende Juni 2018 noch das Pauschalreiserecht. (dpa/tmn)