Hannover. Urlauber, die mit Air Berlin fliegen, können sich nicht sicher sein, ob sie wie geplant fliegen können. Welche Regelungen Reisende kennen müssen.
Das Pokern um Air Berlin soll bald ein Ende haben: Am Donnerstag will der Gläubigerausschuss über die Zukunft der insolventen Fluglinie beraten. "Für Passagiere sind die Aussichten aber eher trübe", sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Der Grund: "Wer ein Ticket bei Air Berlin gebucht hat, kann nicht sicher sein, dass er damit auch wie geplant fliegen kann." Denn ob die Airline, die dann Strecken und Slots von Air Berlin übernimmt, auch die Tickets akzeptiert, ist eher unsicher. "Jetzt noch ein Ticket zu buchen, ist daher nicht unbedingt sinnvoll."
Entschädigungsansprüche sind fraglich
Auch ob Passagiere bestehende Entschädigungsansprüche durchsetzen können, ist fraglich. "Sie können ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter anmelden", erklärt Degott. Allerdings stehe man dann in der Reihe mit allen anderen Gläubigern. "Wer einen Anspruch hat, muss also damit rechnen, dass er am Ende leer ausgeht."
Reiseveranstalter muss für Ersatz sorgen
Pauschalurlauber sind abgesichert - unabhängig vom Ergebnis der Verkaufsverhandlungen. Der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, muss für Ersatz sorgen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Das heißt: Reisende können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls ihre geplante Verbindung nicht mehr angeboten wird. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen, können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter - nicht von der Fluggesellschaft - zurückfordern. (dpa)