Düsseldorf. Falschparken mit einem Carsharing- oder Mietauto kann teuer werden. Zusätzlich zum Knöllchen werden Bearbeitungsgebühren fällig.
Wer falsch geparkt hat oder mit dem Auto zu stark auf die Tube gedrückt hat, muss mit Bußgeldbescheiden rechnen. Wer das aber mit einem Mietwagen oder dem Carsharing-Auto macht, muss zusätzliche Bearbeitungsgebühren für die Weiterleitung des Knöllchens bezahlen. Das teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Sie hat hierzu Angaben von sechs Mietwagenfirmen, vier Carsharing-Anbietern und zwei Vermittlungsportalen erfragt.
Die Anbieter verlangen zwischen 5 und 61 Euro als "Servicepauschale". Diese fällt im Inland und bei Carsharern meist günstiger aus. Hier zahlen die Fahrer für die Weiterleitung zwischen 5 und 18 Euro. Im Ausland werden dabei häufig 10 bis 20 Euro fällig.
Mietwagenanbieter fordern von 18,50 bis 29,75 Euro. Im Ausland lägen die Pauschalen in der Regel je nach Land zwischen 35 und 40 Euro. Dabei gibt es Ausreißer nach oben und unten: Für eine Weiterleitung aus Italien verlangt ein Anbieter 61 Euro und aus Spanien über 42 Euro, während ein anderer 25 Euro für Spanien nimmt.
Um solche Forderungen zu umgehen können Kunden sich selbst an die Behörden wenden. Wer mitbekommt, dass sein Verkehrsverstoß aufgenommen wurde, könne dort fragen, ob sich das Bußgeld direkt an ihn schicken lässt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fragte nach Gebühren für Deutschland, Großbritannien, Spanien und Italien. (dpa)