Heilbronn/München. Wer sich im Urlaub ein Knöllchen eingefahren hat muss das auch in Deutschland bezahlen. Doch nicht alle Forderungen sind gerechtfertigt.
Wer mit dem Auto im Ausland zu schnell gefahren ist oder eine rote Ampel übersehen hat, muss mit unangenehmer Post rechnen. Denn aus nahezu allen EU-Staaten können Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden, erklärt der ADAC. Dazu gibt es eine Bagatellgrenze von 70 Euro. In Österreich liegt diese bei 25 Euro. Doch Vorsicht: In der Summe sind auch die Verwaltungskosten inbegriffen, so dass auch bei niedriger veranschlagten Vergehen Forderungen möglich sind.
Im Ausland ist dabei vieles teurer: Wer etwa in Italien 20 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 170 Euro zahlen, in Norwegen mindestens 420 Euro. In Deutschland werden dafür nur bis zu 35 Euro fällig.
Bescheide auf Plausibilität prüfen
Der ADAC rät, die Bescheide auf Plausibilität zu prüfen und dann möglichst schnell zu bezahlen. Denn einerseits folgen ansonsten unter Umständen hohe Mahngebühren. Andererseits geben einige Länder wie Frankreich, Italien und Spanien teilweise hohe Rabatte, wenn Autofahrer binnen vorgegebener Fristen zahlen. Fühlt man sich unschuldig, oder sind die Bescheide fehlerhaft? Dann rät der ADAC zu einem Anwalt und einem Einspruch.
Bei sicherheitsrelevanten Vergehen etwa mit Alkohol oder zu hohem Tempo ist laut GVI das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, den Halter mitzuteilen. Bei Falschparken müsse es das nicht.
Fahrverbote werden nicht nach Deutschland übertragen
Etwaige Punkte oder Fahrverbote aus dem Ausland gelten aber nur im jeweiligen Land und werden nicht nach Deutschland übertragen. Für die Vollstreckung der Auslandsstrafzettel ist das Bundesamt für Justiz zuständig, erklärt die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI). Forderungen von Inkassobüros könne man dagegen ignorieren. Denn diese hätten keine Vollstreckungsmöglichkeit. Hier werde mehr auf eine freiwillige Zahlung gesetzt. Auch der ADAC rät hier zur Skepsis und zu juristischem Beistand.
Einspruch sollten Autofahrer einlegen, wenn die Post aus Kroatien von einem Notar aus Pula stammt. Der verschickt laut ADAC unbefugterweise Geldbußen in Höhe von mehreren Hundert Euro für Parkvergehen. (dpa)