Hannover. Für Kurzurlauber ist es eine Katastrophe: Der Hinflug ist gestrichen worden. Passagiere haben jetzt zwei Möglichkeiten.
Die Städtereise nach Barcelona übers Wochenende ist gebucht, doch kurz vor Reisebeginn gibt es schlechte Nachrichten: Der Hinflug wurde gestrichen. Was tun?
Lohnt sich die Reise noch, wenn es erst einen Tag später losgeht? Und zahlt die Airline den Ticketpreis zurück, weil der Trip so keinen Sinn mehr macht?
Bei Kurzreisen sind Urlauber aufgeschmissen, wenn der Hinflug annulliert wird. Pauschalreisende können in diesem Fall problemlos von der Reise zurücktreten und bekommen ihr Geld zurück, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erklärt. Schwieriger ist die Lage für Reisende, die lediglich einen Flug gebucht haben.
Reisenden steht eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu
Das Problem: Die Fluggesellschaft wird den Passagier auf einen späteren Flug umbuchen, womöglich am nächsten Tag. Und sie wird argumentieren: Der Rückflug findet ja wie geplant statt. Den Ticketpreis erstattet die Airline also nicht. Reisenden steht aber eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu, innerhalb Europas sind das oft 250 Euro. Diesen Anspruch hat der Kunde so oder so.
Degott rät, die Fluggesellschaft zunächst um einen Ersatzflug am gleichen Tag zu bitten und für die Umbuchung eine Frist einzuräumen. Schafft die Airline das nicht, kann der Kunde sich selbst einen Alternativflug bei einer anderen Gesellschaft buchen und die Kosten dem ursprünglichen Unternehmen in Rechnung stellen. Ob die Airline zahlt, ist aber fraglich. Zur Not geht es vor Gericht. (dpa)