Karlsruhe. . Reisende, die ihr Gepäck verlieren oder am Flughafen nicht erhalten, sollten bestimmte Regeln beachten. Die Erstattung erfolgt je nach Fall.

Beim Verlust von Gepäck gibt es Regeln, die Reisende einhalten sollten. Zunächst sollten sie den Schaden unverzüglich bei der nächsten Gepäckvermittlung am Flughafen und der Airline melden. Dafür haben Fluggäste sieben Tage Zeit. An den sogenannten Lost&Found-Schaltern werden die Fälle mit einer Schadenmeldungsnummer protokolliert. Bereits vor dem Abflug sollte der Kofferinhalt etwa per Smartphonefoto oder durch einen Zeugen dokumentiert werden, um die Schadenssumme nachweisen zu können.

Erstattungen der Airlines

Nach der Schadensmeldungkönnen Fluggäste einen Noteinkauf tätigen. Betroffene sollten aber verhältnismäßig einkaufen: Nur notwendige Artikel werden erstattet. Dazu zählen Drogerieartikel oder Gebrauchsgegenstände, die beleg- und nachvollziehbar für Airlines sein müssen. Auf Grundlage des Montrealer Übereinkommens können Fluggesellschaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 Euro pro Passagier erstatten. Die Erstattungshöhe wird anhand der Nutzungsdauer der Gegenstände berechnet.

Regeln bei Pauschalreisen

Grundsätzlich gilt ein Gepäckstück als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist. Pauschalreisende haben zusätzlich einen Anspruch auf Preisminderung. Laut dem Luftfahrtexperten Heinrich Großbongardt ist ab drei Tagen ohne Koffer eine Reduktion um 25 Prozent möglich, für den ganzen Urlaub um 50 Prozent. (dpa/tmn)