Dresden. Eigentlich gelten seit Juni innerhalb der EU dieselben Roaming-Regeln wie im Heimatland. Doch laut Verbraucherzentrale klappt das nicht immer.

Mobilfunk-Kunden sollten vor einer Auslandsreise prüfen, welcher Roamingtarif für sie gilt. Zwar müssten eigentlich seit dem 15. Juni innerhalb der EU für sie dieselben Regeln gelten wie im Heimatland. Doch laut der Verbraucherzentrale Sachsen klappt das nicht immer reibungslos. Besonders Kunden von O2 müssen demnach in vielen Fällen erst aktiv in den regulierten Tarif wechseln. Nur wenn in der Vergangenheit keine anderen Roamingtarife oder -pakete gebucht waren, erfolge der Wechsel in den EU-Tarif automatisch.

Welche Roaming-Option gebucht ist, erfahren Kunden über die Apps ihrer Anbieter, im Online-Kundenkonto oder per Anruf beim Anbieter. (dpa)