Hannover. Verspäten sich die Bahn bei einem Unwetter erheblich, können Fahrgäste zumindest einen Teil des Ticketpreises zurück bekommen.

An einem Unwetter haben Bahnunternehmen keine Schuld. Verspätet sich aber ein Zug deswegen erheblich, müssen sie den Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Wie viel Geld die Kunden zurückbekommen, hängt von der Dauer der Verspätung ab. Das sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Das Argument, dass ein Unwetter höhere Gewalt ist und Deutsche Bahn und Co. daher nicht zahlen müssen, gilt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH) (Rechtssache C-509/11).

"Auf höhere Gewalt kann sich die Bahn zwar berufen, wenn es um Schadenersatz geht", erklärt Degott. Um die Minderung des Reisepreises kommt das Unternehmen aber nicht herum. "Bei einer Minderung kommt es nicht auf Verschulden an, sondern es kommt darauf an, ob der Kunde bekommt, wofür er bezahlt hat."

Bei großen Verspätungen, wie bei dem Sturmtief "Paul" am Donnerstagabend, gilt der Vertrag zwischen Bahnunternehmen und Kunden als nicht vollständig erfüllt. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunft am Zielort.

Die Erstattung können Reisende in den DB Reisezentren, DB Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen. (dpa)