Frankfurt/Main. Wenn ein Fluggast unter Alkohol- und Drogeneinfluss randaliert und es dadurch zur Zwischenlandung kommt, steht Fluggästen keine Entschädigung zu.

Wenn ein Fluggast offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss randaliert und Passagiere sowie Besatzung bedroht, kann sich der Pilot zu einer Zwischenlandung entscheiden. Dadurch kann sich der Folge- und Anschlussflug deutlich verzögern. Einen Anspruch auf eine Entschädigung haben die anderen Fluggäste in einem solchen Fall nicht. Denn er gilt als außergewöhnlicher Umstand, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 4265/14 (72)).

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Das Ziel mit mehr als 17 Stunden Verspätung erreicht

In dem Fall ging es um einen Flug aus der Dominikanischen Republik zurück nach Deutschland, der sein Ziel erst mit mehr als 17 Stunden Verspätung erreichte. Der Grund: Auf dem unmittelbaren Vorflug hatte ein Passagier randaliert und konnte - auch in Handschellen - nicht ruhiggestellt werden. Er war offenbar betrunken und stand unter Drogen. Der Pilot landete aus Sicherheitsgründen auf den Azoren zwischen, die Maschine musste dort eine Pause einlegen.

Die Kläger sahen kein Geld. Denn es habe sich um einen nicht zu kontrollierenden Ausnahmezustand gehandelt, so das Gericht. (dpa)