Berlin. . Mit dem Wohnmobil am Straßenrand zu parken und dort zu übernachten, ist nur für eine Nacht erlaubt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Mit dem Wohnmobil am Straßenrand zu parken und dort zu übernachten, ist in Deutschland in der Regel nur für eine Nacht erlaubt. Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ hin (Ausgabe April/2017). Denn Fahrer dürften sich in ihrem Fahrzeug ausruhen, um fit für die Weiterfahrt zu sein. Zwei Nächte oder mehr gelten aber nicht mehr als Erholungspause und sind deshalb nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig Einschränkungen.

Wer einen Parkplatz für sein Wohnmobil sucht, sollte genau auf die Beschilderung achten. „Nur für Pkw“ schließt Wohnmobile nämlich aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenverkehrsordnung mit seinen meist mehr als 2,8 Tonnen nicht als Pkw durch. Heißt es nur „Parkplatz“, sind auch Camper willkommen. (dpa)