Berlin/Hannover. Ein Airline-Streik ist für Reisende besonders unangenehm. Kommt es zu langen Wartezeiten, muss die Fluggesellschaft die Passagiere versorgen.
Bei einem Streik mit langen Wartezeiten muss die Fluggesellschaft Reisende am Flughafen betreuen. So ist die Airline verpflichtet, Betroffene je nach Flugstrecke nach zwei bis vier Stunden kostenlos mit Essen und Trinken versorgen. Dafür können Gutscheine ausgeteilt werden. Passagiere steht außerdem zu, unentgeltlich zu telefonieren oder E-Mails verschicken zu können. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, hat die Airline oder der Reiseveranstalter die Übernachtung in einem Hotel zu zahlen.
Schwierig wird es für Passagiere, wenn sie bei Flugausfällen wegen eines Streiks Anspruch auf eine Entschädigung erheben wollen. Ein Streik könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann sei die Airline nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. "Die Fluggesellschaft muss aber nachweisen können, dass sie alles getan hat, um die Streikfolgen abzuwenden", sagt Degott. Außerdem muss sie eine Ersatzbeförderung organisieren, wenn ein Flug ausfällt.
Für Freitag hat die Gewerkschaft Verdi das Bodenpersonal an den Berliner Flughäfen zum Streik aufgerufen. Passagiere müssen mit Verspätungen und Flugausfällen rechnen. Air Berlin als größter Nutzer an den Flughäfen hat angekündigt, dass Kunden bei Flugausfällen kostenlos umbuchen oder sich das Ticket erstatten lassen können. Bei innerdeutschen Verbindungen wird alternativ ein Bahngutschein angeboten. Air Berlin hat eine kostenlose Hotline unter 00800/57 37 80 00 eingerichtet. Eine Flughafen-Hotline informiert Kunden aller Airlines unter 030/60 91 11 50 kostenfrei über die Streikauswirkungen. (dpa)