TV-Experte, Buchautor, Fachjournalist: Wolfgang Büser über Richter, Reisen und kuriose Fälle
Der Rechts-Tipp im Reise Journal stellt alle zwei Wochen aktuelle und kuriose Reise-Urteile aus der Welt der Touristik vor und erklärt, worauf Urlauber Anspruch haben – und worauf nicht. Anlässlich der 100. Folge sprach das Reise Journal mit Fachjournalist Wolfgang Büser über die kleinen, großen und unvermeidlichen Tücken unterwegs.
Herzlichen Glückwunsch zur 100. Folge Ihres Rechts-Tipps! Wo finden Sie eigentlich die ganzen Urteile?
Büser: Die Urteile kommen direkt aus den Gerichtssälen der Republik. Wenn um 9.30 Uhr irgendwo ein Reise-Urteil fällt, weiß ich in der Regel um 10 Uhr davon. Und was man aus Amtsgerichten doch einmal verpasst, fangen diverse juristische Fachzeitschriften auf.
Klagen heute mehr Reisende als früher gegen ihren Veranstalter?
Büser: Schwer zu sagen. Ich denke, dass die Menschen heute insgesamt mutiger geworden sind und sich nicht mehr alles gefallen lassen. Trotzdem liegt die Zahl derer, die vor Gericht streiten, im Promillbereich.
Gibt es Zahlen?
Büser: Seit dem Jahr 1990 habe ich 1279 Reise-Urteile archiviert. Und beinah täglich kommen neue aus der ganzen Welt hinzu.
Was sind die am häufigsten reklamierten Reisemängel?
Büser: In den meisten Fällen, ob gerichtlich oder außergerichtlich, geht es ums Hotel. Mal war der Strand zu weit weg, dann der Pool leer, ein andermal das Zimmer dreckig. Die Palette ist groß. Auf Platz zwei liegen Beschwerden über Flugausfälle beziehungsweise geänderte Abflugzeiten. Ein weiteres großes Thema ist der Reise-Rücktritt. Allein damit könnten wir Seite füllen.
Teils sind die Forderungen kurios bis grotesk. Welcher Fall ist ihnen besonders in Erinnerung geblieben?
Büser (lacht): Einmal klagte ein Pauschal-Urlauber gegen seinen Veranstalter wegen Rippenbruchs. Den erlitt er während eines organisierten Ausfluges in ein türkisches Hamam. Der dortige Masseur hatte feste zugepackt – und knack. Der Urlauber verlor den Prozess. Anders eine Gruppe Mitzwanziger, die eine „Piratenkreuzfahrt” gebucht hatten. Also Party pur auf hoher See. Weil das Schiff überbucht war, wurden sie auf einen Kreuzer mit Alterdurchschnitt 65+ umgebucht. Die große Sause fiel ins Wasser, 80 Prozent des Reisepreises musste der Veranstalter erstatten.
Wer hat vor Gericht bessere Chancen: Der Urlauber oder doch eher der Veranstalter?
Büser: Weder noch. Denn bei jedem Richter spielen persönliche Erfahrungen in den Prozess mit hinein. Natürlich ist jeder Beamte an Recht und Gesetz gebunden – aber in der Rechtsfindung ist jeder Richter frei. Ein Prozess, der beim Amtsgericht in Dortmund vielleicht verloren geht, kann in Essen ganz anders ausgehen.
Viele trauen sich nicht zu klagen, aus Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ihr Rat?
Büser: Nichts überstürzen! Sich vorallem erst einmal darüber informieren, wieviel Prozent des Reisepreises man tatsächlich zurückfordern kann. Es bringt überhaupt nichts die Hälfte einzuklagen, und dann vielleicht nur ein Viertel zugesprochen zu bekommen. Dann hat man zwar irgendwie gewonnen. Aber auch verloren.
Sind Sie persönlich auch schon wegen Reiseärger vor Gericht gezogen?
Büser: Das nicht. Aber bei einem Italien-Urlaub hatte ich mal mächtig Ärger. Das gebuchte Zimmer war belegt, das Ersatzzimmer eine absolute Katastrophe. Nach meinen Protesten wurde ich dann in ein wesentlich besseres Hotel umgebucht. Und 1200 DM Schmerzesgeld gab es obendrein. Aber wohl nur, weil ich vor Ort auch für mein gutes Recht gekämpft habe.