Hannover. Da für den gebuchten Familienurlaub zu wenig Betten bereitstanden, klagte ein Familienvater auf Schadenersatz. Das Amtsgericht Hannover gab ihm recht.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich, seine Frau und seine zwei Töchter ein Hotel im polnischen Sopot gebucht. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". Vor Ort bekam er statt des Familienzimmers aber nur ein Zimmer für drei Personen angeboten. Für einen Aufpreis von etwa 320 Euro buchte der Mann daraufhin einen Umzug in eine Suite. Das Geld forderte der Kläger vor Gericht zurück - mit Erfolg. Denn die vier Schlafplätze seien bei der Buchung vertraglich vereinbart worden. (dpa)