Stuttgart. Falls es in Italien mit einem Mietwagen zu einem Unfall kommt, sollte man vorher das Verhalten mit dem Mietwagen-Anbieter geklärt haben.

Wer mit einem gemieteten Auto nach Italien fährt, sollte vorher mit dem Anbieter das Verhalten bei etwaigen Blechschäden abklären. Das rät der Auto Club Europa (ACE).

Hintergrund: Eine Gesetzesänderung (Gesetzesverordnung Nr. 7/2016) entbinde die italienische Polizei davon, bei Bagatellschäden wie Parkremplern oder Blechschäden zum Unfall zu kommen. Doch gerade ein Polizeiprotokoll verlangten viele Anbieter im Schadensfall. Der ACE rät außerdem, im Zweifel dennoch zu versuchen, die Polizei zu rufen.

Der Club geht davon aus, dass das Gesetz keine Auswirkungen auf die Kfz-Haftplicht, Teil- und Vollkasko des eigenen Autos haben dürfte. Er beruft sich dabei auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Denn laut Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung in ganz Europa sei nicht vorgeschrieben, dass die Polizei bei Sachschäden geholt werden muss. (dpa)