München. Schimmel im Bad des Urlaubshotels, Baulärm nebenan oder ein Pool ohne Wasser sind Urlaubsmängel. Ist es ein Diebstahl aus dem Zimmersafe auch?
Der Diebstahl aus einem Safe im Zimmer eines Hotels ist kein Reisemangel. Er gehöre vielmehr zum allgemeinen Lebensrisiko, entschied das Amtsgericht München (Az.: 275 C 11538/15). Das gilt unabhängig davon, ob der Diebstahl die weitere Erholung beeinträchtigt. Der Reiseveranstalter muss den entstandenen Schaden nicht ersetzen.
In dem verhandelten Fall ging es um den Diebstahl von umgerechnet 757 Euro aus einem Zimmersafe in einem Hotel in der Dominikanischen Republik. Der Kläger zeigte den Diebstahl bei der örtlichen Polizei an und forderte vom Reiseveranstalter Schadenersatz und Entschädigung wegen des vertanen Urlaubs. Insbesondere bemängelte der Kläger, die Zimmertür habe schon ältere Einbruchspuren aufgewiesen. Der Veranstalter habe nicht genug zum Schutz des Reisenden getan.
Einbruchspuren deuten nicht auf besondere Gefährdung hin
Das Gericht wies die Klage ab. Die möglichen Einbruchspuren an der Tür ließen nicht darauf schließen, dass das Hotel besonders gefährdet gewesen sei. Für einen Reisemangel müsse bewiesen sein, dass es in dem Hotel mit Wissen des Veranstalters wegen eines Sicherheitsproblems wiederholt zu Einbrüchen gekommen sei. (dpa)