Leipzig. Fehlt der in der Reisebeschreibung versprochene Reiseleiter, können Urlauber den Reisepreis mindern. Dies gilt auch bei schlechten Leitern.

Ein fehlender Reiseleiter bei einer Rundreise rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises. "Wenn im Katalog oder in der Reisebeschreibung ein Reiseleiter versprochen wurde und dieser dann fehlt, ist das klar ein Mangel", sagt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Sogar ein schlechter Reiseleiter kann ein Mangel sein: Das Amtsgericht Köln hielt 15 Prozent Minderung für angemessen, weil eine Reiseleiterin nur mangelnde Informationen lieferte und keine Motivation zeigte (Az.: 138 C 323-11).

Fehlt der Reiseleiter, sollten Urlauber den Veranstalter kontaktieren und den Mangel reklamieren. Bei einer Gruppenreise können etwa die Mitreisenden das Fehlen des Reiseleiters bezeugen. Bei der Frage der Preisminderung kommt es dann immer darauf an, welchen Service der Veranstalter versprochen hat. Im Zweifel sollten Urlauber vor der Rundreise nachfragen und sich die Information über die Reiseleitung vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, rät Saupe. (dpa)