Bochum. Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten, und in Bochum angekommen sind, finden hier wichtige Informationen.

Wo erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten mussten, in Bochum Hilfe? Welche Dokumente brauchen sie? Wie gelangen sie beispielsweise an eine Krankenkassenkarte? Oder können arbeiten? Wir haben wichtige Fragen für Geflüchtete gesammelt und die Verwaltung der Stadt Bochum um Antworten gebeten:

Wo bzw. bei welcher Behörde müssen sich Geflüchtete melden, wenn sie in unserer Stadt ankommen? Was ist die erste Anlaufstelle? Wo gibt es erste Hilfe?

Stadt Bochum: Erste Anlaufadresse ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, in Bochum. Dort werden die Flüchtlinge registriert und in Gemeinschaftsunterkünften in ganz NRW untergebracht. Nach einem kurzen Aufenthalt ist eine Weiterleitung in eine Stadt oder Gemeinde in NRW vorgesehen. Die LEA ist rund um die Uhr geöffnet. Mit dem ÖPNV ist sie mit der Straßenbahnlinie 354 erreichbar, Haltestelle „Gersteinring“.

Geflüchtete, die durch Verwandte oder Freundinnen und Freunde einen Bezug zu Bochum haben und deshalb in Bochum bleiben wollen, registrieren sich in der zentralen Anlaufstelle (ZAS) am Harpener Feld 28. Sie ist mit Fachexpertinnen und -experten aus den unterschiedlichsten Bereichen besetzt (Ausländerbüro, Amt für Soziales, Kommunales Integrationszentrum und so weiter), die erste Hilfsangebote unterbreiten und wichtige Unterlagen und Anträge aushändigen.

Die Ansprechpersonen an der ZAS beantworten die Fragen der Geflüchteten, etwa zu weiteren Hilfen und Unterstützung, Wohnungsangeboten, Impfmöglichkeiten oder ärztlicher Behandlung. Die ZAS ist mit dem ÖPNV erreichbar über die Straßenbahnlinie 308. Von der Haltestelle „Weserstraße“ sind es nur wenige hundert Meter zu Fuß.

Unbegleitete Minderjährige werden durch die Landeserstaufnahme an das Jugendamt verwiesen, das die Kinder und Jugendliche in Obhut nimmt.

Welche Aufenthaltsdokumente/Visa/Asyl-Dokumente brauchen die Flüchtlinge? Wo und wie erhalten sie diese Dokumente?

Einen gültigen Reisepass mit biometrischem Foto oder eine gültige ID (Personalausweis) sollten die ukrainischen Flüchtlinge unbedingt zum Besuch in der zentralen Anlaufstelle, Harpener Feld 28, mitbringen. Wer andere Identitätsunterlagen (wie etwa Geburtsurkunden) hat, muss diese vor dem Besuch übersetzen lassen.

Servicestelle will Ukraine-Hilfe bündeln

Um alle Aktivitäten rund um die Ukraine-Hilfe besser zu bündeln, hat die Stadt mit der Bochumer Ehrenamtsagentur (bea) eine Hotline eingerichtet. Die Servicestelle koordiniert Hilfsangebote und ist montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr besetzt. Die Telefonnummer lautet 0234 / 95 70 99 49.

Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme zur bea möglich: Unter spontanhilfe@bochum.de werden alle Angebote gesichtet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Auf der städtischen Homepage finden sich unter www.bochum.de/Ukraine weitere Informationen, wie aktuell bestmöglich geholfen werden kann.

Alle geflüchteten Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit unterliegen der von der EU beschlossenen „Massenzustrom-Richtlinie“, die es ermöglicht, Geflüchtete unkompliziert und schnell aufzunehmen. Ein Visum ist nach den Informationen des Bundes aktuell nicht erforderlich. Weitere Fragen zu Flucht, Einreise und Asyl beantwortet die FAQ-Sammlung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem Krieg geflüchtet sind, aber keinen biometrischen Reisepass besitzen, können aufgrund der Ausnahmesituation trotzdem ohne Visum einreisen. Bis zum 23. Mai 2022 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Antragstellung und Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen sich die Geflüchteten an das Ausländerbüro wenden, welches den Aufenthaltstitel ausstellt. Das Ausländerbüro sitzt im Rathaus Bochum, Willy-Brandt-Platz 2-6. Eine Terminvereinbarung ist vorab notwendig: https://www.bochum.de/Auslaenderbuero/Ansprechpersonen-Aufenthaltsgenehmigungen

Für den Aufenthaltstitel wird ein aktuelles biometrisches Foto gebraucht. Einen Asyl-Antrag müssen die Geflüchteten nicht stellen. Er ist weder zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts noch zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen erforderlich.

Wie kommen die Flüchtlinge an eine Unterkunft? Bei welcher Behörde müssen sie sich melden? Worauf muss man bei privaten Unterkünften achten?

Viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine kommen vorübergehend bei Freundinnen und Freunden sowie Verwandten in Bochum unter. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann sich an die Ansprechpersonen des Sozialamtes in der zentralen Anlaufstelle (ZAS) im Harpener Feld wenden. Auch die Bochumer Wohnungsbaugesellschaften (VBW, Vonovia, LEG und private Anbieter und Anbieterinnen) haben bereits Wohnungen bereitgestellt. Das Ziel ist, alle nachfragenden Personen zeitnah in anderen Wohnraum zu vermitteln.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine private Unterkunft zu suchen. Dabei hilft die Bochumer Ehrenamtsagentur (bea). Sie sammelt und verwaltet Angebot und Bedarf an seriösen Unterkünften und vermittelt Ehrenamtliche für Behördengänge und zum Dolmetschen. Telefonisch ist die bea montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter der Hotline 0234 / 95 70 99 49 erreichbar oder per E-Mai an spontanhilfe@bochum.de. Weitere Infos: www.ehrenamt-bochum.de/service/ukraine-hilfe/

Es gibt außerdem viele weitere überregionale Online-Portale für Wohnungsangebote wie www.unterkunft-ukraine.de, www.warmes-bett.de, www.host4ukraine.com, www.shelter4ua.com, www.icanhelp.host und www.wunderflats.com.

Wer eine Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine anbieten möchte, kann dies direkt per Online-Formular auf einer gemeinsamen Homepage von elinor, der GLS-Bank, ECOSIA und betterplace.org unter www.unterkunft-ukraine.de tun.

Wie erhalten Geflüchtete Geld? An welche Behörde müssen sie sich wenden?

Ankommende Menschen aus der Ukraine haben Anspruch auf finanzielle Hilfe, ebenso wie auf andere Leistungen des Grundbedarfs wie beispielsweise auf Kleidung und Lebensmittel. All das regelt das Asylbewerberleistungsgesetz – obwohl Geflüchtete aus der Ukraine keinen Asylantrag stellen müssen.

In einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer zentralen Unterbringungseinrichtung wird zunächst der notwendige Bedarf an Grundleistungen gedeckt, dazu zählen etwa Essen, Trinken und Kleidung. Um die finanziellen Grundleistungen und die Bearbeitung der entsprechenden Anträge (etwa den Antrag auf „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“) kümmert sich das Amt für Soziales.

Das Servicebüro des Sozialamtes befindet sich in der Diekampstraße 26 in Bochum. Infos zu den Antragsformularen für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es auf dieser Internetseite. Der Direktlink zum „Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ ist hier zu finden.

Wie kommen die Geflüchteten an eine Krankenkassenkarte? Welche Unterlagen sind dafür nötig?

Das Amt für Soziales kümmert sich um die Abläufe, damit alle ukrainischen Geflüchteten zeitnah eine Krankenversicherung bekommen. Bei Bezug von Asylbewerberleistungen erfolgt eine Anmeldung zur Krankenversorgung bei der Knappschaft-Bahn-See (Vertragspartnerin der Stadt Bochum bei der elektronischen Gesundheitskarte – „eGK“). Dazu ist lediglich ein Passbild erforderlich.

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden ist schnelle Hilfe garantiert – auch solange noch keine deutsche Krankenversicherung vorhanden ist. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr das Servicebüro des Sozialamts, Diekampstraße 26, aufsuchen. Hier erhalten sie einen Behandlungsschein, den sie in einer örtlichen Arztpraxis für eine ärztliche Behandlung vorlegen. Die Behandlungsscheine sind jeweils ein Quartal gültig. Zuzahlungen zu Medikamenten sind nicht zu leisten.

In medizinischen Notfällen suchen die Geflüchteten eine Krankenhausambulanz auf. Die Abrechnung der dortigen Behandlung erfolgt mit einem Notfallabrechnungsschein über das Sozialamt.

Erhalten die Flüchtlinge eine Fahrkarte für den ÖPNV? Wenn ja, wo erhalten sie diese? Welche Unterlagen benötigen sie dafür?

Ukrainerinnen und Ukrainer, die wegen des Krieges nach Deutschland gekommen sind, dürfen derzeit und bis auf Weiteres überall den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Das teilte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mit. Um kostenlos mitfahren zu können, braucht man kein Ticket. Man muss nur ein ukrainisches Ausweisdokument vorweisen können.

Welche Busse und Bahnen darf man NICHT einfach kostenlos nutzen?

Fernzüge wie zum Beispiel ICE, IC, EC, Flixtrain (FLX) und Fernbusse wie zum Beispiel Flixbus, Eurolines, BlaBlaBus.

Wann darf man Fernzüge und Fernbusse ausnahmsweise doch kostenlos nutzen?

Für Menschen, die gerade aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind und weiterreisen wollen, gibt es eine Ausnahme. Sie erhalten von der Deutschen Bahn das kostenfreie „Help Ukraine Ticket“. Das bekommt man im Bahnhof im DB Reisezentrum. Damit können sie bis zu ihrem Zielbahnhof weiterfahren (zum Beispiel in eine Stadt in Nordrhein-Westfalen). Um das Ticket zu bekommen, muss man ein ukrainisches Ausweisdokument oder einen ukrainischen Aufenthaltsnachweis vorzeigen.

An welche Stelle muss ich mich als Geflüchtete wenden, wenn ich eine Arbeit suche?

Alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, erhalten bei der zentralen Anlaufstelle (ZAS) am Harpener Feld 28 eine Bescheinigung, die ihnen das Arbeiten erlaubt. Sie können sich eigenständig eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen. Wenn sie Hilfe bei der Suche benötigen, können sie sich an die Agentur für Arbeit Bochum, Universitätsstraße 66, wenden: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bochum/startseite

Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten für ukrainische Geflüchtete gibt es auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/ukraine

Ich bin ukrainische Lehrerin oder Erzieherin: Wo kann ich mich melden, wenn ich in Deutschland arbeiten möchte?

Das Schulministerium des Landes NRW arbeitet derzeit an einem Online-Portal, über das sich aus der Ukraine geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer mit Deutschkenntnissen melden können, um in Schulen in NRW zu unterrichten.

Wie erhalte ich einen Kita-Platz oder einen Schulplatz für mein Kind?

Das Kommunale Integrationszentrum und die Schulaufsicht weisen den Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zu. Eine Voranmeldung für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege läuft online über das Kita-Portal Bochum. Die Stadt hat bereits Gespräche mit allen Trägern von Bochumer Kindertageseinrichtungen geführt, um zu klären, ob zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden können. Auch im Bereich der Kindertagespflege sollen zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hier prüft die Stadt insbesondere, ob es bereits Kindertagespflegepersonen gibt, die die ukrainische Sprache sprechen.

Wo gibt es psychologische Hilfe für Flüchtlinge?

Mit Unterstützung durch das International Office der Ruhr-Universität Bochum hat sich am Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ) der Fakultät für Psychologie ein Netzwerk von 40 Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie und Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten gebildet, die ehrenamtliche psychotherapeutische Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten.

Die Zielgruppe sind geflohene Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die unter Symptomen einer psychischen Erkrankung leiden, die Unterstützung bei der Überwindung traumatischer Erlebnisse wünschen und die sich in einer akuten Krisensituation befinden.

Es werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Ukrainisch oder Russisch gestellt. Die Gespräche sind kostenfrei. Bei Bedarf melden sich die ukrainischen Geflüchteten per E-Mail an zpt-ambulanz+refugees@rub.de oder telefonisch unter 0234 / 3227788.

Überregional gibt es bei der Telefonseelsorge mit „Telefon Doweria“ ein russischsprachiges Seelsorgeangebot, Träger ist das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. Das „Telefon Doweria“ (Doweria ist Russisch und heißt „Vertrauen“) ist rund um die Uhr besetzt und erreichbar unter 030 / 440 308 454. Jeweils dienstags und donnerstags von 20 bis 22 Uhr bietet Doweria auch Chats für russischsprachige Menschen an, die psychologische Hilfe benötigen. Die Chats sind unter www.doweria-chat.de erreichbar. Mehr zu „Telefon Doweria finden Sie hier.

Sämtliche Hilfsangebote hat die Stadt Bochum in einem Flyer gebündelt.

Wo erhalten Frauen und Kinder Hilfe, die Gewalt erfahren haben?

Für Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren haben, gibt es mehrere telefonische Hilfsangebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000 / 116 016 und www.hilfetelefon.de), das Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ (0800 / 22 55 530) und das mehrsprachige Hilfetelefon für Schwangere in Not (0800 / 40 40 020). Alle telefonischen Hilfsangebote sind anonym und kostenlos.

Mehrsprachige telefonische Hilfe für Frauen bietet auch das Hilfetelefon des Bundesamts für Familie. Mithilfe von Dolmetscherinnen ist die telefonische Beratung derzeit in 17 Fremdsprachen möglich – darunter Polnisch, Russisch und Englisch. Mehr Infos hier.

Frauen, die Schutz und Hilfe vor körperlicher Gewalt und seelischer Misshandlung suchen, finden Zuflucht im Frauenhaus Bochum. Dieses ist telefonisch erreichbar unter 0234 / 50 10 34 und per E-Mail an hilfe@frauenhaus-bochum.de.

Ein Plakat der Stadt Bochum auf Deutsch und Ukrainisch mit Informationen für Frauen gibt es hier.

Wie finde ich einen Arzt, wenn ich krank bin? Wie finde ich einen Arzt für meine Kinder? Wo gibt es eine Notfallpraxis?

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden ist schnelle Hilfe garantiert – auch solange noch keine deutsche Krankenversicherung vorhanden ist. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr das Servicebüro des Sozialamts, Diekampstraße 26, aufsuchen. Hier erhalten sie einen Behandlungsschein, den sie in einer örtlichen Arztpraxis für eine ärztliche Behandlung vorlegen. Die Behandlungsscheine sind jeweils ein Quartal gültig. Zuzahlungen zu Medikamenten sind nicht zu leisten.

Auf der Internetseite von Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit können die Bochumer Ärztinnen und Ärzte nach bestimmten Sprachkenntnissen gefiltert werden. Unter www.arzt-auskunft.de/ukrainisch/bochum/ sind alle Ärztinnen und Ärzte mit ukrainischen Sprachkenntnissen und unter https://www.arzt-auskunft.de/russisch/bochum/ alle Ärztinnen und Ärzte mit russischen Sprachkenntnissen gelistet. Eine solche Suchfunktion bietet auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter https://www.kvwl.de/ukraine-krieg/praxen.htm – in der Suchleiste kann nach „Bochum“ gesucht werden, um die Ergebnisse nach Bochumer Praxen zu filtern.

Wenn Beschwerden am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen auftreten, kann man sich ohne Voranmeldung an die Hausärztliche Notdienstpraxis des Katholischen Klinikums Bochum im JosefCarrée, Gudrunstraße 56, wenden. Die Praxiszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 22 Uhr, mittwochs und freitags von 13 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. Weitere Infos finden Sie hier.

In medizinischen Notfällen suchen die Geflüchteten eine Krankenhausambulanz auf. Die Abrechnung der dortigen Behandlung erfolgt mit einem Notfallabrechnungsschein über das Sozialamt. Bei allen lebensbedrohlichen Fällen wie Herzinfarkt, Verkehrsunfall oder Ohnmacht ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zuständig.

Für Kinder und Jugendliche gibt es in Notfällen den Kinder- und Jugendärztlichen Notfalldienst für Bochum. In der zentralen KV-Ambulanz in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Alexandrinenstraße 5, sind die Notfalldienstzeiten montags, dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr, mittwochs und freitags von 16 bis 21 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 bis 2 Uhr. Nach 21 Uhr übernehmen die Ärztinnen und Ärzte der Kinderklinik die Notfall-Bereitschaft. Weitere Infos.

Wo erhalten Geflüchtete gratis Kleidung oder Lebensmittel?

  • Kleiderkammer der Propsteipfarrei St. Peter und Paul, jeden Montag von 11 bis 12 Uhr sowie jeden Mittwoch von 11.30 bis 13.30 Uhr . Zugang über die Untere Markstraße 1, Kreuzung Bleichstraße, über den Parkplatz der rot geklinkerten Pfarrei-Verwaltung.
  • Kleiderkammer St. Martin der Pfarrei St. Franziskus Bochum, Am Langen Seil 120, freitags von 15 bis 17 Uhr. Spendenannahme: mittwochs von 14 bis 17 Uhr..
  • DRK-Kleiderkammer in Wattenscheid, Sommerdellenstraße 26. Öffnungszeiten: dienstags von 9 bis 11 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr.
  • Bei der Tafel Bochum & Wattenscheid, Laubenstraße 19-21 in Bochum-Wattenscheid, können bedürftige Menschen im Sozialen Warenhaus für kleines Geld Kleidung, aber auch Spielzeug, Haushalts- und Elektrogeräte sowie Möbel erwerben. Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 16 Uhr. Spendenannahme: montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr tun.
  • Caritas-Kleiderladen, Gertrudisstraße 10, Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr. Zu diesen Zeiten können ebenfalls Sachspenden abgegeben werden.

Haustiere sind in städtischen Unterkünften nicht erlaubt

Viele Menschen flüchten mit ihren Haustieren aus der Ukraine. Die Stadt Bochum hilft auch hier nach eigenen Angaben unbürokratisch und versorgt die Haustiere – auch, wenn ihnen in Deutschland eigentlich vorgeschriebene Bescheinigungen und Impfungen fehlen sollten.

So habe die Stadt in einem Schreiben an Tiermedizinier dafür geworben, ukrainischen Tierhalter unbürokratisch zu helfen, um so den Ausbruch von Tierkrankheiten wie zum Beispiel Tollwut und Staupe zu verhindern. Viele Bochumer Tierarztpraxen bieten laut Stadt entsprechende unkomplizierte Hilfe an und rechnen dabei für ihre tiermedizinische Expertise nur den Mindestsatz ab.

Wenn Menschen städtisch untergebracht werden müssen und Tiere dabeihaben, stelle die Stadt Kontakt zu verschiedenen ehrenamtlichen Angeboten her, um möglichst die Tiere vorübergehend dort unterzubringen. Ihre Halter könnten sie dort besuchen und die Stadt bemühe sich zeitnah um eine Wohnung, in der Tierhaltung erlaubt ist.

Denn aus infektiologischen Gründen sei eine Unterbringung von Tieren in Sammelunterkünften nicht möglich. Da in Bochum ausschließlich Menschen mit Bezug zu Bochum aufgenommen werden, kann die Unterbringung der Tiere sehr häufig im privaten Umfeld organisiert werden – wenn die Menschen mit Tieren nicht direkt bei den Bekannten oder Verwandten bleiben können, so die Stadt.