Erkelenz. Am Braunkohletagebau in Garzweiler bahnt sich ein Rechtsstreit an. Anwohner kämpfen für den Erhalt von fünf Dörfern. Streitpunkt: Eine Obstwiese.

Im Kampf um den Erhalt von fünf Dörfern am Braunkohletagebau Garzweiler bahnt sich trotz Kohleausstiegsgesetz eine weitere juristische Auseinandersetzung an.

RWE will für den Tagebau Garzweiler im Jahr 2024 den Erkelenzer Ort Keyenberg in Anspruch nehmen. Eine Gemeinschaft von Betroffenen leistet Widerstand: Die Solidargemeinschaft Menschenrecht vor Bergrecht weigert sich, ihre 500 Quadratmeter große Obstwiese am Ortsrand an RWE zu verkaufen und rechnet mit einer Enteignung. Dagegen will sie klagen.

Tagebau Garzweiler: Anwalt bereitet für Gemeine Verfassungsbeschwerde vor

Gleichzeitig bereite er für die Gemeinschaft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kohleausstiegsgesetz vor, sagte Anwalt Dirk Teßmer der Deutschen Presse-Agentur. Das Gesetz verletze Grundrechte der Betroffenen, wie das Recht auf Eigentum. Im Streit um den Tagebau war es über Jahre immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen gekommen.

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RWE kündigte an, den Antrag auf Enteignung in absehbarer Zeit bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen: „Da eine gütliche Einigung derzeit nicht möglich zu sein scheint, bereitet RWE Power einen Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg auf Grundabtretung vor.“ Die Tür für Verhandlungen bleibe aber offen.

Tagebau Garzweiler: RWE beruft sich auf das Kohleausstiegsgesetz

Der Konzern beruft sich auf das Kohleausstiegsgesetz. Das schreibe neben dem Erhalt des Hambacher Forsts auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus zur Versorgungssicherheit fest. Dabei gelten laut Gesetz die Grenzen der Leitentscheidung der Düsseldorfer Landesregierung aus dem Jahr 2016 inklusive der Umsiedlungen.