Düsseldorf. Ein Toter, ein Schwerverletzter: Die Düsseldorfer Altstadt kommt wieder ins Gerede. Das sagt das Ministerium zu einem Waffenverbot.

Nach zwei blutigen Vorfällen in der Düsseldorfer Altstadt ist die Debatte um eine Waffenverbotszone entbrannt. Während Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) und Polizeipräsident Norbert Wesseler das begrüßen würden, reagiert das NRW-Innenministerium auf Anfrage eher reserviert.

Land darf die Waffenverbotszone einrichten

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Grundsätzlich, so ein Sprecher, könne die Landesregierung „eine Rechtsverordnung erlassen, mit der Orte bestimmt werden, an denen das Führen von Waffen verboten oder beschränkt wird.“

Voraussetzung sei, „dass an dem jeweiligen Ort wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.“

Polizei muss Risikoeinschätzung vorlegen

Allerdings müsse eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit konkret gefasst werden. Es reiche nicht, eine „abstrakte Gefahr“ zu nennen, die von Waffen an Orten mit Menschenansammlungen ausgehe. Die zuständige Polizeibehörde, so das Ministerium, müsse eine umfangreiche Risiko- und Lageeinschätzung vorlegen.

Kerzen stehen am Burgplatz am Tatort. Nach einer tödlichen Auseinandersetzung in der Düsseldorfer Altstadt hat sich ein Tatverdächtiger gestellt.
Kerzen stehen am Burgplatz am Tatort. Nach einer tödlichen Auseinandersetzung in der Düsseldorfer Altstadt hat sich ein Tatverdächtiger gestellt. © dpa | Oliver Berg

„Eine Waffenverbotszone“, so der Sprecher, „wäre nur ein Teil einer möglichen Lösung, denn die aktuell bestehenden Probleme können nicht allein von der Polizei gelöst werden. Hier müssen alle Sicherheitspartner wie Ordnungsamt, Jugendamt, Ausländerbehörde und sonstige Einrichtungen Hand in Hand arbeiten.“

In NRW gibt es laut Innenministerium bislang keine Waffenverbotszone.