Bochum.
Die Motorrad- und Rockerclubs der „Bandidos“ fürchten um ihre Kutte mit dem Vereinsemblem. Die Staatsanwaltschaft will ihnen das Tragen in der Öffentlichkeit verbieten und einen Verstoß strafrechtlich ahnden. Seit gestern stehen deshalb zwei Mitglieder (44, 46) der Ortsgruppen (Chapter) Bochum und Unna vor dem Landgericht. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen. Es ist ein Prozess, der bundesweite Bedeutung für die Rockerszene haben könnte.
Am 1. August waren die beiden Rocker im Bochumer Polizeipräsidium aufgekreuzt – mit der Vereinskutte. Sie wussten genau, dass die Staatsanwaltschaft das Tragen verfolgt. Ziel der Aktion: Die Gerichte sollten offiziell überprüfen, ob diese Strafverfolgung überhaupt rechtens ist. Am 28. Oktober will die 6. Strafkammer nun ein Urteil sprechen.
Die Anklage stützt sich auf zwei ministerielle Verbote der Bandido-Chapter Aachen und Neumünster wegen schwerer Straftaten; das umfasst auch das Verwenden der Vereinsembleme. Die Staatsanwaltschaft Bochum meint, dass jetzt auch andere Chapter das Logo (u.a. ein Mexikaner mit Pistole und Machete) nicht mehr tragen dürfen. Die Verteidigung will Freispruch. Im Prozess wurde klar, dass die Kutte von herausragender Bedeutung ist.