Bochum/Herne. .
Die Freilassung eines 46-jährigen Herners aus der Untersuchungshaft ist bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Mittwoch auf Empörung gestoßen. Der Mann hatte bei seiner Festnahme nach einer Kneipenschlägerei im Juni bäuchlings am Boden liegend im Handgemenge auf einen Polizisten geschossen, ihn am Oberschenkel getroffen und schwer verletzt. Gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft legte er erfolgreich Beschwerde beim Landgericht Bochum ein.
GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert wertete den Beschluss als ein „völlig falsches Signal“. Das Gericht habe „alles unternommen, um keinen Mordversuch zu bejahen“. Das sei angesichts der Tatumstände nicht nachvollziehbar und schwer zu ertragen.
Besonders empörend sei die Tatsache, dass das Gericht dem Mann zugute halte, er könne die Festnahme als ungerechtfertigt angesehen haben und wollte sich lediglich „gegen die nicht unerhebliche Polizeigewalt“ zur Wehr setzen. „Wenn sich diese juristische Auffassung durchsetzt, werden deutsche Polizisten zu Freiwild“, schimpfte Plickert. Gewalt gegen Polizisten nehme immer stärker zu. Dem leiste das Gericht mit dieser Entscheidung auch noch Vorschub.
In ihrer achtseitigen Begründung zur Aufhebung der U-Haft schreiben die Richter, dass „ein Tötungsvorsatz nicht bejaht werden kann“. Die Situation, bei der die Polizisten den Beschuldigten festnahmen, sei „affektgeladen“ gewesen. Ein womöglich tödlicher Schuss hätte die Festnahme nicht verhindert, da die Polizisten in Überzahl waren und den Mann bereits „in Bauchlage gehabt“ hätten. Zudem sei „die erhebliche Hemmschwelle bei der Tötung eines Menschen“ zu berücksichtigen und die Persönlichkeit des Täters. Der sei „unwesentlich und nicht einschlägig vorbestraft“, „aggressive Verhaltensweisen“ seien bei ihm nicht bekannt.
Fluchtgefahr trotz der zu erwartenden Strafe beim Prozess, so die Richter, sei nicht gegeben: Der Mann ist deutscher Staatsbürger, verheiratet, hat einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle.