Düsseldorf.

Mit einem „bissigen“ Geldautomaten befasste sich gestern das Landgericht Düsseldorf: Ein Eisdielenbesitzer (62) aus Hagen hat die Düsseldorfer Targobank verklagt, weil ein Automat des Geldinstituts zuschnappte, als er sein Geld aus der Klappe nehmen wollte. Die Folge: Ein Finger gebrochen, ein weiterer gequetscht.

In Castrop-Rauxel habe er letzten Mai am Bankautomaten ganz vorschriftsmäßig PIN und Betrag eingetippt, schilderte der 62-Jährige den Vorfall in seiner Klage. An diesem Automaten wird das Geld nicht aus einem Schlitz herausgeschoben, sondern in einen Schacht gelegt, der sich dann automatisch öffnet. Als der 62-Jährige zugreifen wollte, schob sich die automatische Klappe wieder zu. Im Krankenhaus in Hagen stellten die Ärzte unter anderem einen Bruch im Mittelfinger fest. Der 62-Jährige wurde für fünf Wochen krank geschrieben und war noch zwei weitere Wochen durch die Verletzung behindert.

„Das war für ihn besonders ärgerlich, weil gerade die Eissaison begann“, so Anwältin Katrin Helling-Plahr, die gestern ohne Mandanten zur Verhandlung in Düsseldorf kam. In ihrer Klage verlangt sie rund 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für den 62-Jährigen. Die Bank bedauert den Vorfall, weist aber eine Verantwortung von sich. Nach ihren Angaben hat ein Kunde 30 Sekunden Zeit, sein Geld zu entnehmen. Der Kläger sagt, dass er sofort zugegriffen hat, die Klappe sich also vorzeitig schloss. Der Richter erklärte, dass die Verkehrssicherungspflicht Grenzen habe. Da der Geldautomat nach Angaben der Bank seit 2006 problemlos funktioniert habe, müsse sie nicht regelmäßig die Klappe überprüfen. Die Anwältin hat von einem weiteren Fall in Castrop-Rauxel gehört, will dem jetzt nachgehen. Sie hat dafür noch vier Wochen Zeit. Ein Urteil will das Gericht am 28. Januar verkünden.